Im Fokus: Schikanen im Aldi-Zentrallager

Aldi-Zentrallager in Mahlberg: Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde hier ein Auszubildender mit Folie an einen Pfeiler eingewickelt und fixiert. | Foto: Axel Fleig
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Ortenau/Freiburg. Die Schikanen gegen Auszubildende im Mahlberger Zentrallager von Aldi Süd
werden nach einer Entscheidung des Freiburger Arbeitsgerichts, wonach
der Discounter einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro
zahlen muss, nun auch vor dem Ettenheimer Amtsgericht ein juristisches
Nachspiel haben: Nach einer entsprechenden Anklage der
Staatsanwaltschaft wird am kommenden Mittwoch ab 8.30 Uhr gegen
inzwischen 28 und 27 Jahre alte ehemalige deutsche Mitarbeiter wegen
Freiheitsberaubung verhandelt.

Sie haben nach Erkenntnissen der Ermittler gemeinsam mit weiteren Beschäftigten im Juli 2012 einen ehemaligen Kollegen mit Folie an einem Pfeiler eingewickelt und fixiert,
um ihn zu demütigen. Der Geschädigte, so die Staatsanwaltschaft, habe
wegen der Übermacht seinen anfänglichen Widerstand gegen die Fesselung
aufgegeben und sich nach wenigen Minuten selbst befreien können.

Freiheitsberaubung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
geahndet werden. Bei der Urteilsfindung können laut Gesetz unter
anderem die Beweggründe der Tat sowie das Bemühen, den Schaden wieder
gutzumachen, eine Rolle spielen. Nach Erkenntnissen der
Staatsanwaltschaft haben sich die Beschuldigten in diesem Fall später
bei dem Opfer entschuldigt. Vor dem Arbeitsgericht hatte ein ebenfalls
schikanierter ehemaliger Auszubildender auf Schadensersatz in Höhe von
8000 Euro geklagt. Es blieb bei 500 Euro, weil der Kläger nach
Auffassung des Gerichts die Folgen der Schikane sowie weitere Vorfälle
ähnlicher Art nicht beweisen konnte.

Unstrittig indes, so das Gericht, sei, dass mehrere Azubis in dem Zentrallager mit
Frischhaltefolie an Pfosten gefesselt und im Gesicht mit Stiften
beschmiert wurden. Aldi Süd hatte sich nach Bekanntwerden der Vorfälle
„entsetzt“ gezeigt und von den betreffenden Mitarbeitern getrennt.
Schmerzensgeld musste der Discounter zahlen, weil an den Schikanen
mindestens ein Vorgesetzter beteiligt war.

Autor: Norbert Rößler

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