Rechtsanwalt Rittmann zu Flugverspätungen und Baulärm im Hotel
Ortenau (ag) Eine Ferienreise möchte man natürlich genießen. Doch manchmal ist einfach der Wurm drin und nichts so, wie es sein sollte. Das kann schon bei der Anfahrt beginnen, wenn sich der Zug verspätet. Ob Pendler oder Urlauber – das muss nicht klaglos hingenommen werden. Einzelheiten sind in einer EU-Verordnung geregelt. "Bei einer einstündigen Verspätung können 25 Prozent des Fahrpreises zurückgefordert werden. Bei zwei Stunden sind es bereits 50 Prozent", sagt Christian Rittmann von der...