Urteile aus dem Bankrecht
Zusatzzinsen bei Bonus- und Prämiensparverträgen
Alte Prämien- und Bonussparverträge haben Zinssätze, von denen man heute nur träumen kann. In diesen alten Verträgen sind häufig Klauseln enthalten, die es der Bank erlauben, die vereinbarten Zinssätze nach dem freien Ermessen der Bank abzuändern. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sind.
Es gilt dann zunächst der unveränderte Zinssatz, wie er im Vertrag steht, für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Zinssatz darf von der Bank angepasst werden. Die Bank ist bei dieser Anpassung aber an den Zinssatz für langfristige Anlagen gebunden und kann den Vertragszinssatz gerade nicht beliebig abändern.
Kommentar Dr. Markus Lenenbach, Rechtsanwalt
Sparverträge haben teilweise eine Laufzeit von 25 Jahren. Wenn die Zinsanpassungen der Bank gegen die Rechtsprechung des BGH verstoßen, können die Sparer erhebliche Zinsnachzahlungen verlangen. Diese Nachzahlungen stehen dem Bankkunden auch nach Beendigung und nach Kündigung des Sparvertrages zu. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung und Durchsetzung ihres Zinsanspruches.
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