Heimfallregelung ausgesetzt
Übergangsvertrag zwischen Stadt und Kreis
Oberkirch (st). Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. September, mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme dem Abschluss eines Übergangsvertrages zwischen der Stadt Oberkirch und dem Ortenaukreis zugestimmt. Der Vertrag regelt, dass nach dem Wegfall der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ am Standort Oberkirch die Heimfallregelung des bestehenden Vertrages bis zum 31. März 2022 nicht ausgeübt wird. Im Rahmen der Agenda 2030 hat der...