Heimfallregelung ausgesetzt
Übergangsvertrag zwischen Stadt und Kreis
Oberkirch (st). Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. September, mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme dem Abschluss eines Übergangsvertrages zwischen der Stadt Oberkirch und dem Ortenaukreis zugestimmt. Der Vertrag regelt, dass nach dem Wegfall der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ am Standort Oberkirch die Heimfallregelung des bestehenden Vertrages bis zum 31. März 2022 nicht ausgeübt wird.
Im Rahmen der Agenda 2030 hat der Kreistag am 4. Mai 2021 entschieden, die Betriebsstelle Oberkirch in ein „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ umzuwandeln und dafür den stationären Krankenhausbetrieb zum 30. September 2021 einzustellen. Mit dem Wegfall der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ greifen die im damaligen Übergabevertrag und im notariell beurkundeten Grundstücksüberlassungvertrag zwischen der Stadt Oberkirch und dem Ortenaukreis festgelegten Pflichten, wonach das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude unentgeltlich an die Stadt Oberkirch zu übertragen sind, wenn die Zweckbestimmung des Krankenhauses nicht mehr erfüllt wird (Heimfallregelung).
Übergangsvertrag
Die Gestaltung eines neuen städtebaulichen Vertrags, welcher den Heimfall verhindert und anstelle der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ das neue „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ regelt, nimmt aufgrund der großen Bedeutung für die Stadt Oberkirch und den Landkreis mehr Zeit in Anspruch und kann nicht bis zur ursprünglich geplanten Einstellung des Betriebs zum 30. September 2021 fertiggestellt und abgestimmt werden.
Die Stadt Oberkirch und der Ortenaukreis befürworten einen weiteren Verbleib des Grundstücks im Eigentum des Landkreises, um die Realisierung des „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ zu ermöglichen. Bis zur abschließenden Regelung in einem städtebaulichen Vertrag soll die Heimfallregelung mit dem Übergangsvertrag bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Der Übergangsvertrag wurde in enger Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung Oberkirch und der Verwaltung des Ortenaukreises erarbeitet.
Aufgrund der schwierigen personellen Situation am Standort Oberkirch musste die Einstellung des Klinikbetriebs bereits vorzeitig zum 3. September 2021 erfolgen. Um den Heimfall zu verhindern, wurde der Übergangsvertrag daher von Landrat Scherer und Oberbürgermeister Braun bereits unterzeichnet und durch die Regelung erweitert, dass sowohl der Gemeinderat Oberkirch als auch der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken anstelle des Kreistags dem Vertrag nachträglich zustimmen müssen.
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