Steigende Coronazahlen
Ab 30. Juli gilt Inzidenzstufe 2 in der Ortenau

Foto: Symbolbild gro
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Ortenau (st). Am Samstag, 24. Juli, hat der Sieben-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) im Ortenaukreis erstmals den Wert von zehn überschritten und ist seitdem nicht wieder unter diesen Schwellenwert gefallen. Mit dem vom Landesgesundheitsamt für Mittwoch, 28. Juli, festgestellten Inzidenzwert von 12,1 hat der Ortenaukreis die Sieben-Tages-Inzidenz von zehn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit rutscht er in die Inzidenzstufe 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) für Baden-Württemberg, diese gilt bei einer Inzidenz zwischen zehn und 35.

Ab Freitag, 30. Juli, kommt es so zu Einschränkungen, unter anderem bei der Kontakt-Personenzahl, privaten Feiern und öffentlichen Veranstaltungen. Für Freizeiteinrichtungen bleiben die Regeln gleich, also keine Beschränkungen im Freien oder in geschlossenen Räumen. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen und außerschulischer Bildung. Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 10 liegt, greifen wieder die Lockerungen der Öffnungsstufe 1.

Das sind die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

  • Private Treffen sind nur noch mit vier Haushalten und maximal 15 Personen - Kinder bis 13 und Geimpfte oder Genesene zählen nicht - möglich.
  • Private Feiern und Veranstaltungen sind nur mit 200 Personen gestattet. Öffentliche Veranstaltungen im Freien dürfen die Zahl von 750 Personen nicht überschreiten, in geschlossenen Räumen sind nur 250 Personen gestattet.
  • Diskotheken müssen wieder schließen.
  • Bei Wettkampfveranstaltungen im Sport sind nur mit maximal 750 Personen zugelassen, in geschlossenen Räumen sind nur 250 Personen erlaubt.
  • Es gibt kein Änderungen in der Gastronomie und im Einzelhandel.

Was genau in der Inzidenzstufe 2 im Ortenaukreis gilt findet sich unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf. Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der CoronaVO sind die Städte und Gemeinden.
FAQ’s zur aktuellen CoronaVO finden sich unter folgendem Link.

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