Inzidenz seit fünf Werktagen unter 150
„Click & Meet“ ab Montag möglich

Kunden müssen einen negativen Corona-Text, eine seit zwei Wochen abgeschlossene vollständige Impfung oder einen PCR-Test vorlegen. | Foto: ds
  • Kunden müssen einen negativen Corona-Text, eine seit zwei Wochen abgeschlossene vollständige Impfung oder einen PCR-Test vorlegen.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau (st). Das Robert-Koch-Institut hat am 8. Mai einen Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 95,8 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit hat der Ortenaukreis den Schwellenwert von 150 an fünf Werktagen in Folge unterschritten und zudem erstmals wieder auch die 100er-Marke. Nach der aktuell gültigen Bundes-Notbremse kommt es damit im Einzelhandel zu Erleichterungen, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) ist ab Montag wieder erlaubt.

Der Ortenaukreis hat dazu heute seine Städte und Gemeinden informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Die Regelungen treten am übernächsten Tag der Bekanntmachung in Kraft und gelten damit ab Montag, 10. Mai.

Einkaufen mit Termin und negativem Corona-Test

Kriterien für die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („Click-and-Meet) bei Inzidenz unter 150:

  • Die Terminbuchung umfasst einen fest begrenzten Zeitraum.
  • Kunden müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ hierzu kann auch eine vollständige Impfdokumentation - als geimpfte Personen gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können - oder ein Nachweis einer bestätigten Infektion - Nachweis durch PCR-Test bestätigte Infektion, Person darf keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen) vorgelegt werden.
  • Kunden müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Pro Kunde müssen 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
  • Betreiber eines Geschäfts müssen die Kontaktdaten und den Aufenthaltszeitraum der Kunden erfassen.

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