Kommunalwahl
Kumulieren, panaschieren und was sonst noch wichtig ist

Foto: Symbolfoto: gro

Ortenau Wie überall in Baden-Württemberg finden natürlich auch in den 51 Städten und Gemeinden im Ortenaukreis am 9. Juni neben der Europawahl die Kommunalwahlen statt. Der Guller erklärt die wichtigsten Fakten rund um die Kreis- und Gemeinderatswahl.

Was wird gewählt?
Zum einen bestimmen die Wähler die Zusammensetzungen der Gemeinde- sowie der Ortschaftsräte. Außerdem wird der Kreistag gewählt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und im Wählerverzeichnis der Kommune eingetragen sind.

Wie wird gewählt?
Die Wahlberechtigten bekommen bereits vorab die Stimmzettel per Post, so dass sie in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden können. Diese werden spätestens 21 Tage vor der Wahl verschickt. Am 9. Juni gibt es dann im Wahllokal die entsprechenden Umschläge in die jeweils die Listen für die Kreis-, Gemeinderats- und gegebenenfalls die Ortschaftsratswahl gesteckt und anschließend in die Wahlurne geworfen werden.

Was geschieht, wenn ich am 9. Juni verhindert bin?
Es ist möglich bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Briefwahl zu beantragen. Dies geschieht im Rathaus. In zahlreichen Gemeinden ist das auch per Internet möglich.

Wie können die Stimmen vergeben werden?
Bei der Gemeinderatswahl können einem einzelnen Kandidaten maximal drei Stimmen gegeben werden. Diese Stimmhäufung wird kumulieren genannt. Außerdem können die Stimmen auf einer oder mehreren Listen verteilt werden. Letzteres heißt panaschieren. Wichtig ist, dass die vorgegebene Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird, da das Ganze sonst ungültig wird. Es müssen aber nicht alle Stimmen vergeben werden. Wird ein Stimmzettel unverändert abgegeben, erhält jeder Kandidat darauf eine Stimme.

Dürfen weitere Namen hinzugefügt werden?
Nein, diese Stimmen sind ungültig. Der Wahlschein selbst bleibt aber gültig.

Woher weiß ich, wie viele Stimmen abgegeben werden können?
Das steht in den Wahlunterlagen. Dort ist auch vermerkt, wie viele Stimmen ein Kandidat maximal erhalten darf.

Was tun, wenn ich mich verschrieben habe?
Korrekturen sind möglich. Wichtig ist aber, dass der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist. Außerdem gibt es im Wahllokal bei Bedarf neue Stimmzettel.

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