Neuer Leitfaden des Amtsgerichts
Besserer Schutz von Kindern im Fokus
Offenburg (st) Das Amtsgericht Offenburg hat seinen familiengerichtlichen Leitfaden zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt vorgestellt und mit den betroffenen Professionen diskutiert. Auf Einladung der Richterinnen am Amtsgericht Stefanie Lander und Dr. Louise Mossner waren insbesondere das Jugendamt, Verfahrensbeistände, die Anwaltschaft, die Soziale Rechtspflege, die Stadt Offenburg, der Verein Frauen helfen Frauen, die Psychologische Beratungsstelle, die Polizei und die Staatsanwaltschaft Offenburg vertreten, schreibt das Amtsgericht Offenburg in einer Pressemitteilung.
Entwicklung von Kindern
Häusliche Gewalt kann Kinder auf der Ebene der psychischen Gesundheit sowie der sozialen und der geistigen Entwicklung schädigen. Und sie endet meist nicht mit der Trennung, erläuterte Louise Mossner. Daher sei es zentral, familiengerichtliche Verfahren auf etwaige Gewaltstrukturen zu durchleuchten. Nur so könnten einerseits Gefährdungen gewaltbetroffener Elternteile und Kinder künftig vermieden und andererseits kindeswohlförderliche Sorge- und Umgangsentscheidungen getroffen werden, wie von der Istanbul-Konvention vorausgesetzt. Das Jugendamt sagte zu, künftig anlasslos etwaiges Gewalterleben zu erheben. Zum familiengerichtlichen Verfahren gehören nach den neuen Leitlinien auch Einschätzungen zu einer etwaigen fortdauernden Gefährdung sowie zu den Auswirkungen der jeweiligen umgangs- und sorgerechtlichen Entscheidung auf den gewaltbetroffenen Elternteil und das Kind.
Um nach schwerer, insbesondere jahrelang andauernder, häuslicher Gewalt überhaupt wieder einen Kontakt zwischen dem Täterelternteil und dem Kind zu ermöglichen, ist eine intensive Arbeit mit dem Täter - in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ist dies der Vater -, unabdingbar, teilweise aber auch mit dem anderen Elternteil und dem Kind, wie Stefanie Lander ausführte. Die Diskussion ergab, dass mit dem Childhood Haus, der Traumaambulanz der Klinik an der Lindenhöhe und der Psychologischen Beratungsstelle der Caritas ein vielfältiges Beratungsangebot für geschädigte Elternteile und Kinder besteht, die Situation sich aber bei der gewaltzentrierten Beratung für Täterelternteile schwieriger gestaltet. Marion Haller schilderte die angespannte finanzielle Situation der Sozialen Rechtspflege, dem einzigen Anbieter von Anti-Gewalt-Trainings im hiesigen Raum. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass ein Anti-Gewalt-Training ein immens wichtiger erster Baustein für viele Täterelternteile ist, um sich eine adäquate Impulskontrolle zu erarbeiten.
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.