Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
16 Neu-Infektionen am Montag bestätigt
Ortenau (st). 16 der von Montag, 18. Januar, vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Montagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 462 bestätigten Neuinfektionen „107,2“. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „112,4“ (alle Werte Stand 18. Januar, 16 Uhr, LGA).
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (2), Berghaupten (1), Friesenheim (1), Hofstetten (3), Kehl (2), Lahr (2), Offenburg (3), Rheinau (1) und Ringsheim (1). Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 10.600.
Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/intensivregister unter dem Reiter „Kartenansicht“ einsehbar. Auf dieser Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/
Info: Seit dem 23. Oktober 2020 erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.
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