Zentrum für Verbraucherschutz informiert
Ansprüche bei Flugstornierung
Kehl (st). Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin storniert zahlreiche Flüge. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl erklärt, wo und wie Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Haben Verbraucher direkt bei Air Berlin gebucht, bestehen ihre Ansprüche auf einen Ersatzflug oder Erstattung nur gegenüber der Fluggesellschaft. Kann die Airline diese Ansprüche aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht erfüllen, bleibt Verbrauchern nur, auf eine Entschädigung im Insolvenzverfahren zu hoffen. Bei Flügen, die bei sogenannten Vermittlern, zum Beispiel einem Reisebüro, gebucht wurden, ist ebenso die Fluggesellschaft verantwortlich. Ansprechpartner für die Verbraucher ist zwar der Vermittler. Dieser bemüht sich bei Air Berlin um eine Umbuchung oder Erstattung. Er haftet allerdings nicht selbst, Ansprüche bestehen nur gegenüber der Fluggesellschaft. Auch hier muss der Verbraucher auf das Insolvenzverfahren hoffen, wenn Air Berlin den Ansprüchen nicht nachkommen kann. Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, können ihre Ansprüche hingegen beim Reiseveranstalter geltend machen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Reise stattfindet. Anders als bei einzelnen Buchungen, gehen Pauschalreisende kein finanzielles Risiko ein, so das Verbraucherschutzzentrum in Kehl.
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