Frist für Steuererklärung
Pendlerpauschale macht sich bei kurzen Strecken nicht bemerkbar

Wer eine Steuererklärung abgibt, kann im Schnitt mit rund 1.000 Euro Erstattung rechnen. | Foto: mak
  • Wer eine Steuererklärung abgibt, kann im Schnitt mit rund 1.000 Euro Erstattung rechnen.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau Bis zum 30. September haben Steuerzahler in diesem Jahr Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, ist gesetzlich geregelt – im Einkommensteuergesetz (EStG) unter Paragraf 46. So muss man sich etwa als Angestellter im Prinzip nicht mit dem bei vielen unbeliebten Thema auseinandersetzen, schließlich zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits monatlich vom Lohn ab.

Hat der Arbeitnehmer allerdings Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld erhalten, ist die Steuererklärung beispielsweise genauso ein Muss wie bei Mieteinnahmen. Wer eine Steuererklärung einreicht, ob freiwillig oder gesetzlich verpflichtet, kann in Deutschland laut Statistik mit einer durchschnittlichen Erstattung von rund 1.000 Euro rechnen. Absetzbar, zumindest von den meisten Arbeitnehmern sind etwa Arbeitszimmer, Handwerkerleistung, Kinderbetreuung, Spenden oder Pendlerpauschale.

Ausgaben pauschal abgedeckt

Die Pendlerpauschale – oder auch Wegekosten genannt – gehört zu den Werbungskosten. Diese sind für jeden Arbeitnehmer automatisch schon in der Steuererklärung hinterlegt, seit 2022 pauschal in Höhe von 1.200 Euro. "Damit haben viele Arbeitnehmer ihre Ausgaben bereits abgedeckt, in der Regel auch die Pendlerpauschale", erklärt das Finanzamt Offenburg im Gespräch mit der Guller-Redaktion. Der Pendlerpauschale liegen die Fahrtkilometer zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte zugrunde. Pro Kilometer können 30 Cent angesetzt werden – egal, ob man die Strecke mit dem Dienstwagen, dem Privatwagen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Fahrgemeinschaft zurücklegt. Ein Beispiel: Bei 210 Arbeitstagen pro Jahr und einer einfachen Fahrtstrecke von 15 Kilometern ergibt sich ein Steuervorteil von 945 Euro (210 Tage mal 15 Kilometer mal 30 Cent). Kurze Fahrtstrecken machen sich in der Steuererstattung also nicht bemerkbar. Wer mehr als 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnt, kann ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent ansetzen.

Wer seine Steuererklärung ohne Unterstützung eines Steuerberaters macht, muss sich übrigens nicht fürchten, gleich hinter Gitter zu kommen, wenn er versehentlich etwas falsch eingetragen hat. Die Finanzbehörde wird erst dann strafrechtlich tätig, wenn es absichtliche Falschangaben gibt. "Ansonsten korrigieren wir den Fehler automatisch oder halten mit dem jeweiligen Steuerzahler Rücksprache", so das Finanzamt.

Laut Gesetz muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli abgegeben werden. Die Einreichungsfrist hatte sich aufgrund von Corona verschoben und wird nun schrittweise wieder der gesetzlichen angepasst: 2023 gilt der 30. September, 2024 der 31. August und 2025 dann wieder der 31. Juli.

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