Verstöße im Straßenverkehr
Vorsätzliches Vergehen kostet das Doppelte an Geld
Ortenau (rek). Beim Bußgeld gilt grundsätzlich: War der Verstoß fahrlässig, kostet es die Hälfte, bei Vorsatz verdoppelt sich der Betrag, nennt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg eine Regel des Strafkatalogs. So betrage das Bußgeld für bis zu zehn Stundenkilometer über der erlaubten Geschwindigkeit innerorts 15 Euro. Wenn der Sünder angebe, zu schnell gefahren zu sein, weil er in Eile gewesen sei, würden es 30 Euro. Aufgedeckt haben die Polizei und andere Behörden beim jüngsten eintägigen Blitzermarathon viele Verstöße. "Einen rekordverdächtigen Raser haben wir nicht festgestellt", erklärt das Polizeipräsidium.
Mit mehr als 50 eingesetzten Polizeibeamten wurden an 28 Kontrollstellen in der gesamten Ortenau insgesamt 5.159 Kontrollen durchgeführt. "Da nach wie vor überhöhte Geschwindigkeit eine der häufigsten Unfallursache in der Unfallstatistik ist, wurden die Kontrollstellen nach Unfallschwerpunkten ausgewählt", nennt die Polizeipressestelle Hintergründe. 323 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt. Vier davon müssten für eine befristete Zeit auf ihren Führerschein verzichten. Ab welcher Geschwindigkeitsübertretung muss eigentlich der Führerschein abgegeben werden? Laut Polizei für einen Monat, wenn der Fahrer mehr als 30 Stundenkilometer schneller als erlaubt innerhalb der Stadtgrenzen unterwegs ist. Dazu gebe es zwei Punkte im Flensburger Zentralregister und 160 Euro Strafe. Bei einer Überschreitung von bis zu 30 Stundenkilometer und einem Bußgeld von 100 Euro käme ein Punkt hinzu.
Strafen außerorts etwas "günstiger"
Die Strafen seien außerhalb geschlossener Ortschaften dazu im Vergleich etwas geringer. "Hier werden in der Regel weniger Personen gefährdet und es liegen weniger unübersichtliche Einmündungen vor", erklärt die Polizei, dass der Führerscheinentzug ab 41 Stundenkilometern erfolge und mit 160 Euro und zwei Punkten gemaßregelt werde. Die geringe Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit bis zu zehn Stundenkilometern werde mit zehn Euro bestraft. Unter 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot gehe es nicht, wenn der Fahrer mit Drogen oder einem Wert von über 0,5 Promille Blutalkohol erwischt werde.
Telefonieren am Steuer
Auch der Gebrauch von "Geräten der mobilen Kommunikation", zitiert der Polizeisprecher den Gesetzestext, wurde beim Blitzermarathon elf Mal festgestellt. Es sei nicht mehr nur vom Handy oder Smartphone die Rede, weil es inzwischen eine Vielzahl von Geräten gebe, die verbotenerweise während der Fahrt eingesetzt würden. 100 Euro koste in diesem Fall der Verstoß, 150 Euro, wenn zudem Personen gefährdet wären; gebe es Sachschäden sei die Strafe 200 Euro. In beiden letztgenannten Fällen komme ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. "Vorsicht", rät der Polizist: "Auch Radfahrer, die ihr Handy benutzen und erwischt werden, zahlen Strafe." Hier setze der Bußgeldkatalog 55 Euro an.
Immer wieder werde die Anschnallpflicht missachtet. 30 Euro koste es den Fahrer. "Ist ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert – also etwa ein Kleinkind nicht im Kindersitz", erläutert der Polizist, "zahlt der Fahrer ebenfalls 30 Euro." Sei es überhaupt nicht angeschnallt, seien 60 Euro und ein Punkt fällig. Eher selten, aber bei den Polizeikontrollen doch vorgekommen, sei der Verstoß gegen die Helmpflicht bei motorisierten Zweiradfahrern. "Das sind meist Verstöße aus Faulheit auf kurzen innerörtlichen Strecken", erklärt das Polizeipräsidium. Kostenpunkt: 15 Euro.
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