Verstöße im Straßenverkehr
Vorsätzliches Vergehen kostet das Doppelte an Geld
Ortenau (rek). Beim Bußgeld gilt grundsätzlich: War der Verstoß fahrlässig, kostet es die Hälfte, bei Vorsatz verdoppelt sich der Betrag, nennt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg eine Regel des Strafkatalogs. So betrage das Bußgeld für bis zu zehn Stundenkilometer über der erlaubten Geschwindigkeit innerorts 15 Euro. Wenn der Sünder angebe, zu schnell gefahren zu sein, weil er in Eile gewesen sei, würden es 30 Euro. Aufgedeckt haben die Polizei und andere Behörden beim jüngsten...