Landratsamt informiert
Liste mit Verkaufsstellen für Gesichtsmasken

Foto: Symbolbild pixabay-Anrita1705

Ortenau (st). Am Montag, 27. April 2020, tritt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht beim Einkaufen und der Nutzung des ÖPNV in Kraft. Dabei geht es nicht um das Tragen eines medizinischen Mundschutzes, sondern um das Bedecken von Mund und Nase. Das kann laut Landesregierung im Zweifel auch mit einem Tuch oder Schal erfolgen.
Um den Bürgern des Ortenaukreises die Suche nach einem Mund- und Nasenschutz zu erleichtern, hat das Landratsamt Ortenaukreis auf seiner Internetseite die ihm bisher bekannten Verkaufsstellen aufgelistet. Die Liste ist auf der Corona-Sonderseite unter www.ortenaukreis.de/corona abrufbar.
Verkaufsstellen, die in die Liste aufgenommen werden möchten, werden gebeten sich an die Pressestelle des Landratsamtes zu wenden. Entweder per E-Mail an pressestelle@ortenaukreis.de oder telefonisch unter 0781/8051428 .

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