Für Bundestagswahl 2025
Johannes Fechner: Wahlkreiszuschnitt bleibt

Foto: Symbolfoto: gro

Ortenau (st) Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsänderung der Ampel in großen Teilen für verfassungsgemäß bestätigt. "Damit kann der Bundestag endlich nach jahrzehntelanger Blockade durch die CSU deutlich verkleinert werden", schreibt der SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner in einer Pressenotiz. Für Fechner war die Verkleinerung des Bundestages von 736 auf 630 Abgeordnete überfällig: "Der Bundestag kann jetzt noch effektiver seinen wichtigen Aufgaben für die Bürger nachkommen kann." Genau das sei das Ziel der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages gewesen, als deren Vorsitzender Fechner die Verkleinerung des Bundestages vorangetrieben habe.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt auch die von der Ampel festgelegte Anzahl an Wahlkreisen. Deshalb wird es keinen neuen Zuschnitt des Wahlkreises Emmendingen-Lahr geben. Damit bleiben insbesondere die Gemeinden, Seelbach und Schuttertal, Haslach, Fischbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach im Bundestagswahlkreis Emmendingen-Lahr in der nächsten Wahlperiode, so Fechner. "Darüber freue ich mich sehr, weil ich mich für viele Projekte in diesen Gemeinden eingesetzt habe und gern auch zukünftig Bundestagsabgeordneter dieser Gemeinden sein möchte", so Fechner abschließend.

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