Gefahrenlage muss vorliegen
Einsatz der Feuerwehr nicht immer kostenlos

Die Feuerwehr kommt, wenn sie gerufen wird. | Foto: gro
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Ortenau (gro). Sind Leib und Leben in Gefahr, kommt die Feuerwehr – daran sind wir gewöhnt. Doch oftmals werden die Einsatzkräfte auch gerufen, wenn keine bedrohliche Lage vorliegt. Dann allerdings kostet der Einsatz der Feuerwehr den Betreffenden Geld.

"Wir arbeiten unentgeltlich bei Ereignissen wie Schadensfeuer, öffentlichen Notständen oder retten Menschen und Tiere aus lebensbedrohlichen Lagen", bringt Kreisbrandmeister Bernhard Frei die Vorgaben auf den Punkt. "Wann ein Einsatz kostenfrei oder kostenpflichtig ist, ist gar nicht so einfach festzustellen." Geregelt ist dies im Feuerwehrgesetz und der Paragraf umfasst mehrere Seiten.

Beispiel: "Wenn ein Schadensereignis wie ein Brand vermutet wird, dann kostet der Einsatz nichts." Das gilt nicht nur, wenn Rauch zu sehen ist, sondern ebenso, wenn der Dauerton eines Rauchmelders zu hören ist. Anders sieht es bei Brandmeldeanlagen in Unternehmen aus. Bei einem Fehlalarm ist der Einsatz kostenpflichtig, bei einem Brand kostet er nichts. "Ist ein Menschenleben in Gefahr, darf die Feuerwehr sogar das Recht der Unversehrtheit des Eigentums missachten", betont Frei. Wurde ein Nachbar etwa tagelang entgegen seinen Gewohnheiten nicht gesehen und quillt sein Briefkasten über, dann dürfen die Wehrleute in eine fremde Wohnung eindringen, um möglichen Schaden für einen Menschen abzuwenden. Gleiches gilt, wenn Hilfeschreie aus einer Wohnung kommen.

Fahrlässigkeit kostet

Etwas anders ist es, wenn die Tür ins Schloss fällt, und der Schlüssel innen steckt: "In so einem Fall sollte zusätzlich eine Gefahrenlage und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen", so Frei. Er denkt dabei an Essen, das auf dem Herd steht, oder ein Kleinkind, das allein in einer Wohnung ist, wenn die Türe unbeabsichtigt zugefallen ist. "Im Fall von grober Fahrlässigkeit, wird die Gemeinde Kostenersatz geltend machen", betont Frei. In Rechnung gestellt wird ebenso das Auspumpen von Kellern bei Starkregen. "Wir machen stets darauf aufmerksam, dass der Einsatz nicht umsonst ist", so Frei. Oftmals würde dann auf die Hilfe verzichtet werden.

Die berühmte Katze auf dem Baum, die von der Feuerwehr gerettet werden soll, wird ihren Besitzer ebenfalls Geld kosten. Allerdings: "Wenn ein Tier in einer lebensbedrohlichen Situation ist, weil es festgeklemmt ist, dann befreien wir es natürlich", so Frei. Ein Grenzfall sind umgestürzte Bäume auf der Straße. "Der Eigentümer kann für den Einsatz aber dennoch eine Rechnung erhalten", so Frei. Dies wird je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt: "Es gibt Bäume, die kann man nicht schnell zur Seite räumen." Aber es kommt immer häufiger vor, dass auch dann die Feuerwehr alarmiert wird, wenn eigene Muskelkraft völlig ausreichen würde. "Leider fahren viele nach dem Anruf bei uns einfach weiter, dabei wäre es wichtig, die Stelle bis zum Eintreffen der Rettungskräfte abzusichern", so der Kreisbrandmeister.

Abwägen, ob Gefahrenlage wirklich vorliegt

Ausgerückt wird in einer bestimmten Stärke. "Wir müssen bei der Alarmierung immer davon ausgehen, dass der Ernstfall eingetreten ist. Erst einmal schauen, wie schlimm es ist, und dann die Kollegen verständigen, ist nicht möglich", sagt Bernhard Frei. Wird ein Feuer vermutet, ist ein Löschfahrzeug dabei, geht es um eine Personenrettung, wird die Drehleiter mitgenommen, falls ein Zugang über ein Fenster erforderlich ist.

"Die Feuerwehr ist immer bereit zu helfen. Es ist eine ehrenamtliche Struktur. Die Leute rennen bei Tag und Nacht von ihrer Arbeit oder Familie weg, wenn sie gerufen werden. Wenn es sich nicht um eine klare Gefahrenlage handelt, sollte man vielleicht erst einmal überlegen, ob die Situation nicht anders gelöst werden kann", wirbt Frei um mehr Rücksicht.

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