Schäden in Milliardenhöhe
2.548 Ladendiebstähle in der Ortenau
Ortenau (ds). Ob im Supermarkt, in der Drogerie, in der teuren Boutique oder im Elektrofachhandel – geklaut wird einfach immer und überall. Doch Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, denn der Einzelhandel hat jährlich Schäden in Milliardenhöhe zu beklagen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg wurden 2018 insgesamt 2.548 Ladendiebstähle registriert, 2017 waren es noch 2.275.
Tatverdächtige
"Wir haben im vergangenen Jahr 1.177 männliche und 937 weibliche Tatverdächtige registriert. Davon waren 267 Kinder, 402 Jugendliche, 163 Heranwachsende und 1.282 Erwachsene. Der Anteil an Nichtdeutschen beträgt 1.184", berichtet Alexander Gülich, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Offenburg, auf Anfrage. Neben Einzeltätern seien auch immer wieder organisierte Kleingruppen unterwegs, die mit verschiedenen Taktiken für Ablenkung sorgen würden. "Beispielsweise entwenden mehrere Personen gleichzeitig mehrere diebstahlgesicherte Produkte und sorgen damit für Irritation beim Verkaufs- und Sicherheitspersonal", erläutert Gülich.
Bevorzugtes Diebesgut seien Kosmetikprodukte, wie etwa Rasierzubehör und Parfum, sowie Mobiltelefone. Bei Ladendiebstählen sei Bedürftigkeit nur in Ausnahmefällen der Grund, warum geklaut werde: "Meist geht es darum, das 'Einkommen zu steigern'", sagt Alexander Gülich.
Werde ein Täter geschnappt, würden ihm bis zu eineinhalb Jahren Haft drohen. "Taten, die zum Beispiel erst im Rahmen einer Inventur festgestellt wurden, werden eher nicht angezeigt. Hier wäre eine entsprechende Erhebung im Einzelhandel erforderlich", so der Polizeipressesprecher.
Handelsverband
Für den Handelsverband Baden-Württemberg ist Ladendiebstahl eine "unbekannte Größe". Die Dunkelziffer sei riesig. "Es gibt keine andere Straftat in Deutschland, von der die Polizei so selten erfährt", so Präsident Hermann Hutter. Auch, weil viele Händler die Diebstähle nicht mehr zur Anzeige brächten, da eine Strafverfolgung oft nicht erfolge, so der Handelsverband. Mit großer Sorge beobachte der Handel, dass Fälle der organisierten Kriminalität weiter zunähmen. Deshalb fordert der Handelsverband: "Der Gesetzgeber muss den Strafrahmen für Diebstahl mit Waffen und Bandendiebstahl so erweitern, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt", sagt Hutter. Eine weitere Forderung bestehe darin, eine gesetzlich unbegrenzte offene Videoüberwachung in den Einzelhandelsgeschäften zu ermöglichen.
Prävention
Rund 1,3 Millionen Euro investiert der Handel pro Jahr in Prävention und Sicherungsmaßnahmen – von Warensicherungssystemen über Personalschulungen bis hin zu Videoüberwachungen. Zu Letzteren rät auch die Polizei, natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Empfehlung der Polizei: Spiegel zur Beobachtung der Regalgänge anbringen und in den Verkaufsräumen uneinsehbare Ecken und Winkel vermeiden. Diebstahlgefährdete Artikel sollten nur an der Kasse oder mit Bedienung angeboten sowie elektronische Diebstahlsicherungen verwendet werden. "Ladendiebe auf frischer Tat dürfen von den Einzelhändlern vorläufig festgenommen werden, müssen aber unverzüglich der Polizei übergeben werden. Auch gegen strafunmündige Kinder unter 14 Jahren und lebensältere Täter sollte eingeschritten werden, soziale Gesichtspunkte werden später durch die Justiz berücksichtigt", so Polizeisprecher Alexander Gülich.
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