Digital und Technik
Verbraucherschutz bei Smartphones durch Gerichtsurteil geschwächt
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(TRD/CID) Manche Geräte haben Sicherheitslücken. Damit steht der Nutzer oft allein im Regen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass sich daran auch nichts ändern soll. Verbraucherschützer sind empört. Jedenfalls hat das OLG entschieden, dass Händler beim Verkauf eines Smartphones nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Gerätesoftware informieren müssen und auch schweigen können, wenn zum dargebotenen Gerätetypus keine Software- oder Sicherheitsupdates verfügbar sein werden.
Die Chance, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Mobilfunkkommunikation zu sorgen, hat das Gericht mit seinem Urteilsspruch nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, gründlich verpasst: „Wenn unsichere Geräte in den Handel gebracht werden, müssen Verbraucher bereits beim Kauf auf mögliche Risiken hingewiesen werden“, so ein Sprecher. Verbraucher selbst seien meist nicht in der Lage, den Sicherheitsstand eines Geräts zu bewerten. Die Entscheidung des OLG Köln mache leider deutlich, wie schutzlos diese beim Kauf von smarten Geräten derzeit seien.
Einen Hoffnungsschimmer bringt nun eine verbraucherpolitische Lösung: Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) soll Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können. In diesem Zusammenhang fordert die Verbraucherzentrale NRW den Gesetzgeber auf, die Rechte der Smartphone-Nutzer durch eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu stärken.
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