Polizeiverordnung
Warum sichtbare Hausnummern an Gebäuden wichtig sind
Kehl (st). Wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu einem Einsatz gerufen, kommt es häufig auf jede Minute an. Müssen die Rettungskräfte allerdings erst nach der richtigen Hausnummer suchen, kostet das wertvolle Zeit. Die Stadt appelliert daher an Hauseigentümer, sich um eine ausreichende Markierung zu kümmern.
Jeder dritte Einsatz bereitet Probleme
„Etwa jeder dritte Einsatz bereitet Probleme“, berichtet der stellvertretende Feuerwehrkommandant Roland Walter und fügt hinzu: „Das muss nicht sein.“ Geht ein Alarm ein, müssen die Feuerwehrleute sich immer häufiger zunächst auf die Suche nach dem genauen Einsatzort machen, da Häuser entweder gar keine oder kaum lesbare Nummerierungen haben. Vor allem in der Kernstadt sei dies vermehrt der Fall.
Einsatzleitung sondiert die Lage
Jedes Mal, wenn die Feuerwehr alarmiert werde, fährt der oder die diensthabende Einsatzleitende voraus, um sich ein erstes Bild von der Lage zu machen und die nachrückenden Kollegen einzuweisen. „Die Einsatzleitenden beginnen bereits bei der Anfahrt, die genaue Adresse des Einsatzortes zu suchen“, erklärt Roland Walter. Das schlüssige System – gerade Zahlen auf der einen Straßenseite, ungerade auf der anderen – ist bei der ersten Orientierung äußerst hilfreich. „Unabhängig davon hilft es uns sehr, wenn der oder die Hilfeersuchende uns auch an der Straße erwartet“, sagt der stellvertretende Feuerwehrkommandant. „Dadurch erhalten wir bereits aus erster Hand wichtige Informationen, die uns im Notfall schnell weiterhelfen.“
Wie Hausnummern korrekt angebracht werden
Die städtische Polizeiverordnung verpflichtet Kehler, ihre Hausnummer in einer Höhe von nicht mehr als drei Metern an der Gebäudeseite anzubringen, die der Straße zugewandt ist. Dabei gilt zu beachten: die Ziffern müssen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang platziert werden. Befindet sich der Hauseingang nicht an der Straßenseite, muss die Hausnummer so angebracht werden, dass sie von der Straße aus sichtbar ist. Bei Häusern, die sich nicht direkt an der Straße befinden, sollen die Nummern auch am Grundstückszugang angebracht sein.
In der Polizeiverordnung ist keine spezifische Ausführung vorgeschrieben, zum Beispiel wie groß die Hausnummern sein müssen oder aus welchem Material. Jedoch kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall anordnen, wie die Ziffern gestaltet oder wo sie angebracht werden sollen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist. Wer sein Gebäude nicht mit der festgesetzten Hausnummer versieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Polizeiverordnung§ 18 Hausnummer:
„Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer inarabischen Ziffern zu versehen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.“
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