Im Gespräch mit Ute Körner
Zeugenbegleitung hilft, die Angst zu nehmen
Nicht für jeden ist es leicht, als Zeuge bei der Polizei oder sogar vor Gericht auszusagen. Das gilt ganz besonders
für Opfer. Auch sie treten als Zeugen in einer Hauptverhandlung auf. Für
den Amts- und Landgerichtsbezirk Offenburg gibt es eine ehrenamtliche
Zeugenbegleitung. Redakteur Daniel Hengst sprach mit Richterin Ute
Körner, in deren Händen die Organisation der Zeugenbegleitung liegt.
Warum brauchen Zeugen Begleitung?
Opferzeugen, Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen wissen oft nicht, wie
eine Vernehmung abläuft, was von Zeugen erwartet wird. Ängste sind dann
oft mit im Spiel. Vorwiegend jüngere Zeugen haben „Berührungsängste“
oder wollen nicht allein dem Angeklagten gegenüberstehen. Dort setzt
dann die Zeugenbegleitung im Amts- und Landgerichtsbezirk Offenburg an.
Wenn es gewünscht wird, holen die Zeugenbegleiter die Zeugen auch zu
Hause ab.
Bei welchen Straftaten werden Zeugenbegleiter besonders oft eingesetzt?
Die Delikte sind völlig verschieden, sehr oft im Bereich der
Körperverletzungsdelikte. Die Zeugenbegleitung ist freiwillig und
kostenlos. Gesprächstermine können zeitlich flexibel vereinbart werden.
Als Zeugenbegleitpersonen können Frauen oder Männer gewählt werden.
Was macht eine Zeugenbegleitung genau?
Die Zeugenbegleitung hilft je nach den Bedürfnissen der Zeugen. Sie geben
allgemeine Informationen zu Gerichtsverfahren, wie diese Ablaufen,
welche Regeln zu beachten sind. Sie informieren zur Zeugenrolle und
ermöglichen die Besichtigung eines Gerichtssaales. Ferner helfen sie,
Belastungen in Prozessen zu vermeiden. Das kostenlose Angebot gilt für
Begleitung zu Gerichtsterminen und Vernehmungen bei der Polizei, zu
richterlichen Vernehmungen, in der Hauptverhandlung, nach dem
Gewaltschutzgesetz und für Zivilverfahren nach Gewaltdelikten. Das
Besprechen von Ängsten und Unsicherheiten gibt Sicherheit und steigert
die Aussagefähigkeit. Ein Gespräch über den Inhalt der Zeugenaussage
findet nicht statt. Während der Hauptverhandlung organisieren
Zeugenbegleiter einen Warteraum, auch damit eine Begegnung mit der
angeklagten Person soweit wie möglich vermieden werden kann. Bei der
Überbrückung von Wartezeiten helfen die Zeugenbegleiter auch.
Wie ist die Situation nach der Hauptverhandlung?
Es gibt dann mit den begleiteten Zeugen eine Nachbesprechung der
Vernehmung, Informationen und Erläuterungen zum Urteil. Bei
entsprechendem Bedarf gibt es zudem eine Vermittlung von Zeugen und
Opfern an andere Institutionen oder Beratungsstellen.
Wieviele Einsätze gibt es im Jahr?
Die Zeugenbegleitung wurde in Offenburg 2010 eingerichtet. Seither haben
wir relativ kontinuierlich zirka sieben bis zehn Einsätze pro Jahr.
Reicht die Anzahl der ehrenamtlichen Zeugenbegleiter aus?
Ja, die Anzahl reicht aus. Wir haben elf Zeugenbegleiter, fünf von ihnen sind Frauen.
Autor: Daniel Hengst
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