Wendemanöver vor dem Geisterfahrer-Unfall?
Mit 1,9 Promille: 20-Jähriger wollte nach Kehl und geriet versehentlich auf die Autobahn
Ortenau. Neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Geisterfahrer-Unfall auf der A5 zwischen Offenburg und Lahr der sechs Todesopfer forderte. Demnach wollte der
20-jährige Geisterfahrer mit 1,9 Promille nach dem Besuch einer
Freiburger Disco zusammen mit Freunden mit seinem BMW vom
Pendler-Parkplatz am „Offenburger Ei“ zurück nach Kehl fahren, geriet
aber auf die A 5 Richtung Lahr und vollzog dann – von Freunden per
Handy über den Fehler informiert – ein Wendemanöver.
Noch offen ist, ob er das auf einem Parkplatz kurz vor Lahr tat oder an der
Anschlussstelle in die falsche Richtung fuhr. Laut Staatsanwaltschaft
und Polizei fiel der weiße Richtung Lahr fahrende BMW zuvor einem Zeugen
durch dichtes Auffahren und ein riskantes Überholmanöver auf. Weitere
Zeugen berichteten den Beamten der Ermittlungsgruppe, dass sie das
auffällige Fahrzeug am Unfallmorgen beim Verlassen des letzten
Parkplatzes vor der Anschlussstelle Lahr sahen – immer noch
ordnungsgemäß Richtung Süden fahrend.
Demnach muss der 20-Jährige dann gewendet haben. Denn kurz danach, so der Fahrer eines
Sattelzuges und der Lenker eines Abschleppfahrzeugs, kam der BMW mit
mäßiger Geschwindigkeit beiden Verkehrsteilnehmern entgegen. Dabei habe
der 20-Jährige den linken Fahrstreifen mit eingeschaltetem Abblendlicht
benutzt. Auffällige Lenkbewegungen habe man nicht beobachtet.
Unmittelbar darauf kam es dann auf der linken Spur zu dem Zusammenstoß
mit dem aus Offenburg herannahenden Sammeltaxi. Ob die
Alkoholbeeinflussung des Unfallfahrers die alleinige Ursache für das
folgenschwere Wendemanöver war, kann noch nicht abschließend beurteilt
werden. Ein Suizid schließt die Polizei aber weiter aus.
Untersuchungen der Sachverständigen für Unfallursachenforschung belegen, so die
Ermittlungsbehörden, die ersten Annahmen der Polizei am Unfallort. Das
tragische Ereignis sei die Folge von mindestens zwei Unfällen. Im
dichten Morgennebel kollidierte nach dem Frontalzusammenstoß ein Hyundai
mit den beiden quer zur Fahrtrichtung stehenden Unfallfahrzeugen. Einem
vierten Verkehrsteilnehmer gelang es ebenfalls nicht mehr, den nunmehr
drei Unfallwracks auszuweichen – es kam zu einem weiteren Auffahrunfall
zwischen einem 7er-BMW und dem Hyundai. Die beiden 47- und 36-jährigen
Insassen des 7er-BMW und die 35-jährige Fahrerin des Hyundai wurden nur
leicht verletzt.
Ob alle Insassen des Touran im Verlauf des ersten Unfalls getötet wurden oder der zweite Aufprall jedenfalls teilweise todesursächlich war, ist noch unklar. Hierzu sind noch weitere
intensive Untersuchungen der Rechtsmedizin, der Kriminaltechnik und des
Unfallsachverständigen notwendig. Die Analysen zur Blutalkoholbestimmung sind abgeschlossen. Außer dem Unfallverursacher konnten bei keinem der Unfallbeteiligten Alkohol
festgestellt werden. Die Untersuchungen zur Bestimmung weiterer
berauschender Mittel dauern noch an.
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