Fälschung von Impfausweisen
Fälle im mittleren dreistelligen Bereich
Ortenau (gro). Am 17. November trat in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft – und damit die 2G-Regel. Nur Personen mit einem vollständigen Impfschutz oder einer Bescheinigung, dass sie genesen sind, dürfen noch Restaurants besuchen oder einkaufen gehen, sofern es sich nicht um Geschäfte der Grundversorgung handelt. Seit Anfang Dezember gilt darüber hinaus 2G plus: Auch Geimpfte oder Genenese, deren Immunisierung länger als sechs Monate her ist, müssen sich nun testen lassen, bevor sie ein...