Fälschung von Impfausweisen
Fälle im mittleren dreistelligen Bereich

Immer wieder wird versucht, Impfnachweise zu fälschen. | Foto: mak
  • Immer wieder wird versucht, Impfnachweise zu fälschen.
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Ortenau (gro). Am 17. November trat in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft – und damit die 2G-Regel. Nur Personen mit einem vollständigen Impfschutz oder einer Bescheinigung, dass sie genesen sind, dürfen noch Restaurants besuchen oder einkaufen gehen, sofern es sich nicht um Geschäfte der Grundversorgung handelt. Seit Anfang Dezember gilt darüber hinaus 2G plus: Auch Geimpfte oder Genenese, deren Immunisierung länger als sechs Monate her ist, müssen sich nun testen lassen, bevor sie ein Restaurant oder ein Konzert besuchen dürfen.

Fälle in der Ortenau

Welchen Immunstatus man hat, wird mit dem Impfpass oder dem elektronischen Covpass, nachgewiesen. Auch in der Ortenau versuchen einige, mit gefälschten Unterlagen die Einschränkungen zu umgehen. So fiel vor einer Woche ein Mann auf, der sich so Zutritt zu einer Sportveranstaltung verschaffen wollte. "Durch eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurden landesweit bislang Fälle im Zusammenhang mit dem Phänomen gefälschte Impfnachweise im mittleren dreistelligen Bereich bekannt", teilt das Polizeipräsidium Offenburg auf Anfrage mit. Ein Trend, dass die Zahlen steigen, könne derzeit nicht ausgemacht werden. "Unter Berücksichtigung der geringen Gesamtanzahl von Fällen sind keine belastbaren Tendenzen und Aussagen zum Trendverlauf möglich", so die Polizei. Die Anzahl registrierter Straftaten lasse keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Qualität hergestellter oder verkaufter gefälschter Dokumente zu.
Dabei würden in erster Linie bei der Polizei Fälle angezeigt, bei denen Personen den analogen Impfpass gefälscht hatten. "In einigen Fällen wurde mit diesem der Versuch unternommen, bei einer örtlichen Apotheke den digitalen Impfnachweis zu erhalten", stellt die Polizei fest. "Hierbei flogen bereits einige Personen auf."

Was bei Fälschungen auffällt

Beispielhaft fallen laut Polizei bei der Überprüfung von gefälschten Impfpässen folgende Ungereimtheiten auf: Es sei keine Chargennummern vergeben worden. Bei einer Anfrage bei der genannten Arztpraxis, die die Impfung angeblich verabreicht habe, ergebe sich, dass die Personen dort nicht geimpft wurden. Nicht nur die Polizei prüfe dies nach, auch die Apotheken, die den QR-Code sowohl fürs Mobiltelefon als auch die digital auslesbare Immunkarte im Scheckkartenformat ausstellen. Ein Indiz sei, dass nur die Covid-Impfungen in dem meist neuen Impfdokument eingetragen sei. Zudem komme es vor, dass das Druckdatum des Dokuments nicht mit den eingetragenen Impfdaten vereinbar sei – wenn zum Beispiel die Impfung zeitlich vor diesem Datum liegt.

Bei dem Verdacht, dass ein gefälschter Impfausweis vorgezeigt werde, sollte die Polizei verständigt werden, denn es könne sich um eine Straftat handeln. "Die Betroffenen müssen ein entsprechendes Strafverfahren über sich ergehen lassen", so die Polizei.

Wer erwischt wird, muss mit Strafe rechnen: "Deliktisch kommen aus dem Strafgesetzbuch primär Fälschungsdelikte in Betracht wie beispielsweise Urkundenfälschung nach Paragraf 267 des Strafgesetzbuchs oder die Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach Paragraf 277 des Strafgesetzbuchs, hierbei vor allem deren Gebrauch nach Paragraf 279 Strafgesetzbuch. Der Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Übrigens: Da der gelbe Impfausweis auch illegal erworben werden kann, gilt dieser nicht mehr als Nachweis. Laut Coronaverordnung darf nur noch nur der QR-Code bei Vorlage akzeptiert werden.

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