Nachgefragt bei Volker Olbrisch
PKW-Leuchte im Blick

Volker Olbrisch | Foto: Polizeipräsidium Offenburg

Volker Olbrisch vom Polizeipräsidium Offenburg klärt zur Nutzung der Nebelschlussleuchte auf.LW

Wann darf die Nebelschlussleuchte verwendet werden?
Die Nebelschlussleuchte darf nach § 53d Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern durch Nebel eingeschaltet werden, ohne den nachfolgenden Verkehr zu blenden.

Was droht bei falscher Nutzung?
Bei falscher Nutzung gibt es ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 25 bis 35 Euro.

Reicht das Tagfahrlicht bei schlechten Witterungsverhältnissen aus?
Nein, bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Einschalten des Abblendlichtes vorgeschrieben. Nachgefragt

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