Fußnote, die Glosse im Guller
Heimkind muss Elternunterhalt zahlen

Keine Panik, es ist noch nicht Muttertag. Ich möchte an dieser Stelle einfach nur mal so die Gelegenheit nutzen, Müttern im Allgemeinen und meiner im Besonderen zu danken.
Danke, liebe Mamas, die nicht nur Kinder geboren, sondern diese auch mit oder ohne Hilfe großgezogen haben. Und natürlich seien auch die Leistungen von Vätern gewürdigt. Das alles ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, wie gerade wieder einmal ein Rechtsstreit zeigt.

Nur Erzeugerin

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere an den Fall, der vergangenen Sommer für Diskussionen sorgte. Damals weigerte sich eine Frau, für ihre pflegebedürftige Mutter Elternunterhalt zu leisten. Was ich persönlich gut verstehen kann, denn die Zahlungsunwillige war im Kinderheim aufgewachsen und wenn ich mich richtig erinnere, lernte sie ihre Erzeugerin nie wirklich persönlich kennen.

Doppeltes Opfer

Nun gibt es gutwillige, sich der Fairness verpflichtet fühlende Menschen, die mit sanfter Stimme zu bedenken geben: Vielleicht gibt es dafür Gründe, die die Mutter gar nicht zu vertreten hat. Schon klar, allerdings bin ich im Zweifel immer für die Opfer. Und wenn jemand, der ohne Mutter aufwachsen musste, später für genau diese Unterhalt bezahlen muss, dann ist er das sogar in doppelter Hinsicht.

Berufung

Das Amtsgericht Offenburg sah das vergangenes Jahr wohl ähnlich und sprach die Tochter von Zahlungen frei. Dagegen wandte sich jedoch das Landratsamt Ortenaukreis und zog vor das Oberlandesgericht. Das darf man ihm nicht übel nehmen. Wenn es um das Anerkennen von Gerichtsurteilen geht, kann so eine Behörde nicht immer einfach ihrem Herzen folgen. Da muss halt auch mal eine höhere Instanz angerufen werden, schon um grundsätzliche Klarheit für künftige Fälle zu schaffen. Das wäre bei einem OLG-Urteil sicher geschehen. Allerdings hat Justizia die Parteien "überzeugt", jetzt einen Vergleich zu schließen. Der besteht nun darin, dass die Tochter einmalig 15.000 Euro zahlt.

Vergleich

Vergleiche sind für Juristen meist eine feine Sache. Wenn sich die Streithähne einigen, müssen Richter weder Beweise sichern noch eine Entscheidung treffen und diese gar mühevoll begründen. Für die Anwälte gibt es eine spezielle Gebühr. Schließlich soll die Mühe belohnt werden, wenn sie dem Gericht Arbeit sparen.

Klares Urteil

Manchmal mag es sogar besser sein, einen Streit mit einem Kompromiss beizulegen. In diesem Fall hätte ich aber ein klares Urteil begrüßt, zumal dies sicher kein Einzelfall ist. Denn elterliche Fürsorge scheint leider keine Selbstverständlichkeit zu sein.
Anne-Marie Glaser
Lesen Sie dazu auch den Artikel zum Fall.

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