Corona-Zahlen steigern weiter an
Welche Regeln gelten bei Alarmstufe?

In der Alarmstufe gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. | Foto: gro

Ortenau (ds). Seit dem 3. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, jetzt steht das Inkrafttreten der sogenannten Alarmstufe kurz bevor. Denn ungebrochen rollt die vierte Pandemie-Welle über das Land, die Lage auf den Intensivstationen spitzt sich zu. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Wir haben zusammengefasst, welche Auswirkungen die höchste des dreistufigen Warnsystems haben.

Wo gilt die 2G-Regelung?

Nachweislich geimpft oder genesen müssen Besucher öffentlicher Veranstaltungen sein – etwa im Theater, bei Konzerten, Stadtfesten, Betriebs- und Vereinsfesten. Auch für Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Archiven oder Gedenkstätten gilt 2G, außer in Landesbibliotheken und Archiven, dort muss ein PCR-Test vorgewiesen werden. Die 2G-Regel gilt ebenfalls bei Messen, Ausstellungen, Kongressen, außerdem beim Besuch von Einrichtungen wie Freizeitparks, Sportstätten oder Bädern. Geimpft oder genesen müssen auch Besucher von Diskotheken sein. Für VHS-Kurse, Musik- und Kunstschulen gilt ebenfalls 2G. Auch für den aktiven Sport – ob in geschlossenen Räumen oder im Freien – ist geimpft oder genesen Pflicht. Darüber hinaus gilt für die Gastronomie inklusive Mensen und Betriebskantinen 2G in geschlossen Räumen, im Freien gilt 3G, aber nur mit PCR-Test. Bei Busreisen, Schifffahrten oder in Seilbahnen muss ebenfalls der Geimpft- oder Genesenenstatus nachgewiesen werden.

Wer muss die Einhaltung der Regeln kontrollieren?
Veranstalter sind zur Überprüfung der Nachweise und der Corona-Tests verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle – etwa durch Vorlage des Impfpasses oder des QR-Codes – ist ausreichend.

Was bedeutet die Alarmstufe für private Zusammenkünfte?
In der Alarmstufe gilt: ein Haushalt plus eine weitere Person – auch für Geburtstage oder Hochzeitsfeiern. Nicht mitgezählt werden dabei Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

In welchen Bereichen gibt es keine Einschränkungen?
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen auch in der Alarmstufe uneingeschränkt genutzt werden. Auch für religiöse Veranstaltungen sind keine 3G-Nachweise erforderlich.

Welche Regeln gelten für den Einzelhandel?
Für den Einzelhandel und Flohmärkte gilt die 3G-Regelung. Ohne Nachweis ist der Einkauf in Geschäften der Grundversorgung, wie beispielsweise Lebensmittel, Drogerieartikel oder Tierbedarf, möglich. Eine Nachweispflicht gilt ebenfalls nicht auf Märkten im Freien sowie bei Abhol- und Lieferdienste.

Sind körpernahe Dienstleistungen erlaubt?
Ja, allerdings wird hier die 3G-Regel angewandt, bei der auch nur ein PCR-Test erlaubt ist. Ohne Einschränkungen sind etwa Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie und ähnliches möglich.

Was ist bei Übernachtungen im Hotel zu beachten?
Hier gilt die 3G-Regel. Zugelassen ist nur ein PCR-Test, der alle drei Tage wiederholt werden muss.

Müssen in Schulen wieder Masken getragen werden?
Die Maskenpflicht entfällt nur in der Basis- und in der Warnstufe. Sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht auch wieder am Platz.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.