Raketen und Böller
Verbot von Feuerwerk ist für Kommunen möglich
Ortenau (gro) Raketen, die in die Menschenmenge geschossen wurden, Angriffe auf Rettungskräfte: Auch in Kehl spielten sich in der Silvesternacht erschütternde Szenen ab. Ob das Feuerwerk zum Jahreswechsel dort künftig der Vergangenheit angehört, soll erst nach einer sorgfältigen Analyse der Sachlage durch Polizei, Feuerwehr und Verwaltung entschieden werden.
Die Rechtsgrundlage nach der Kommunen derzeit Silvesterfeuerwerk in bestimmten Bereichen verbieten können, liefert die erste Verordnung des Sprengstoffgesetzes. Im Paragraf 24 heißt es, dass die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen können, dass pyrotechnische Gengenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, sowie der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Feuerwerksfrei in der Ortenau
Auf diese Rechtslage beruft sich die Stadt Oberkirch, in deren Innenstadt das Zünden von Feuerwerk zum Jahreswechsel nicht erlaubt ist. Auch in Gengenbach ist Feuerwerk in der historischen Altstadt nicht gestattet, weil: Anstatt friedlich zu feiern, wurden Raketen auf Menschen und Gebäude geschossen. Im Rathausinnenhof geriet 2011 ein Verteilerkasten in Brand. Deshalb beschloss der Gemeinderat 2016 eine Allgemeinverfügung, die das Zünden von Feuerwerk dort untersagt. Böller und Raketen
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