Geflügelpest bei Storch nachgewiesen
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

In der Ortenau wurde bei einem verendeten Storch Geflügelpest nachgewiesen. Für Geflügelhalter bedeutet dies, dass sie ihre Bestände schützen müssen. | Foto: Symbolbild ag
  • In der Ortenau wurde bei einem verendeten Storch Geflügelpest nachgewiesen. Für Geflügelhalter bedeutet dies, dass sie ihre Bestände schützen müssen.
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Ortenau (st) Bei einem verendeten Storch, der in der Gemeinde Appenweier-Urloffen gefunden wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des sogenannten hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp „H5N1“ erbracht. Es handelt sich dabei um den zweiten bestätigten Fall der Geflügelpest in Baden-Württemberg in diesem Jahr, teilt das Landratsamt Ortenaukreis am Mittwoch, 18. Dezember, mit.

„Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bereits seit längerem darauf hingewiesen, dass mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln gerechnet werden musste. Die aktuelle Risikoeinschätzung zeigt, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hoch bleibt“, erklärt Petra Hoferer, stellvertretende Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises.

Sicherheitsmaßnahmen einhalten

Geflügelhalter im Ortenaukreis werden dringend aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen. Diese Vorkehrungen umfassen unter anderem  den Schutz vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und sichere Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen an das Veterinäramt. „Besonders wichtig ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel konsequent zu vermeiden. Dies ist die wirksamste Maßnahme, um eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern“, konkretisiert Hoferer.

Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Krähen, dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises oder den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden zu melden.

Entsorgung und Beprobung

Das Landratsamt koordiniert die Entsorgung und Beprobung der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Tiere oder Kadaver sollten keinesfalls berührt, eingefangen oder bewegt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Meldungen können an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis unter Telefon 0781/8059091 oder per E-Mail an vetamt@ortenaukreis.de gerichtet werden.

Alle Geflügelhaltungen im Ortenaukreis, unabhängig davon, ob sie zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken betrieben werden, müssen beim zuständigen Veterinäramt registriert werden. Dies dient der besseren Kontrolle und Prävention weiterer Ausbrüche.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Übertragung des Virus auf Menschen als sehr gering ein. In der Regel betrifft die Geflügelpest ausschließlich Vögel. Andere Tiere, wie Hunde und Katzen, können das Virus jedoch weiterverbreiten. „Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Haustiere keinen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln haben“, ergänzt Hoferer.

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