Mehr Leben durch Organspende retten
Ohne Organspendeausweis zählt mutmaßlicher Wille
Ortenau (ds). Weil alle acht Stunden ein Mensch auf der Warteliste stirbt, da kein passendes Spender-Organ gefunden wird, will der Bundestag im April das "Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" verabschieden. Damit sollen künftig mehr Leben durch eine Organspende gerettet werden können. In der Hauptsache geht es in dem Gesetz darum, den Transplantationsbeauftragten mehr Zeit für ihre Aufgaben zu schaffen und den Entnahmekrankenhäusern mehr Geld zur Verfügung zu stellen. "Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Insgesamt 955 Menschen haben im vergangenen Jahr bundesweit nach ihrem Tod Organe gespendet – das meldet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Vergleich zum Vorjahr mit 797 Spendern ist das eine Steigerung von knapp 20 Prozent. Von diesen Spendern konnten 3.113 Organe durch die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) erfolgreich an die Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation vermittelt werden. Auch im Ortenau Klinikum wurden 2018 vier Menschen nach deren Tod Organe entnommen, in diesem Jahr verzeichnet die Klinik bereits einen Spender, erklärt der Transplantationsbeauftragte Dr. Bernhard Gorißen.
Bis zu sieben Organe
"Bis zu sieben Organe, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse, Lungen und das Herz, können gespendet werden", informiert Gorißen. Im Durchschnitt seien es aber drei bis vier Organe des Spenders, die je nach Eignung und Bereitschaft Eurotransplant gemeldet würden. Nur 30 Prozent aller in Frage kommenden Spender hätten auch einen Organspendeausweis. Dann müsse mit den Angehörigen besprochen werden, ob ein sonstiger schriftlicher Wille vorliegt oder es einen mündlichen Willen gibt, den jemand bezeugen kann. "Ist dies alles nicht der Fall, so gilt es, den mutmaßlichen Willen zu erkunden", erläutert Bernhard Gorißen. Das geschehe im Gespräch mit einem Angehörigen, der die letzten zwei Lebensjahre mit dem Verstorbenen sehr engen Kontakt gehabt haben muss sowie dessen Lebensumstände und Einstellung genau kannte. "Unsere Aufgabe ist es nicht zu überzeugen, sondern nach dem Willen zu fragen", stellt er klar. Das geschehe auch erst dann, wenn der irreversible Funktionsausfall des Gehirns festgestellt wurde. "Angehörige dürfen sich Zeit für eine Entscheidung nehmen und eventuell einen Berater hinzuziehen. Aber das ist wertvolle und gute investierte Zeit", betont Gorißen.
Rund 50 Ortenauer warten derzeit auf ein Spenderorgan. "Wir verweisen diese schwerkranken Patienten in die Krankenhäuser der Transplantationszentren, etwa nach Freiburg, Heidelberg oder Hannover", sagt Gorißen. Potentielle Spender dagegen würden im Ortenau Klinikum behandelt und deren Organe im Haus von auswärtigen Spezialisten entnommen. "Diese werden dann in das entsprechende Transplantationszentrum transportiert", berichtet der Arzt weiter. Das am häufigsten benötigte Organ sei die Niere. Dank Dialyse erlebten diese Menschen eine lange Wartezeit. Wer aber etwa ein Herz oder eine Leber benötige, sterbe häufig, bevor ein Spenderorgan zur Verfügung stünde.
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