Warnwert für Neuinfektionen überschritten
Obergrenze für private Feiern
Ortenau (st). Der Ortenaukreis empfiehlt seinen Kommunen angesichts hoher Coronavirus-Infektionszahlen die Teilnehmerzahlen für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage ab sofort zu beschränken. Der Grund: mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von aktuell 35,92 ist im Ortenaukreis der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten worden.
Bis auf Weiteres sollen private Feiern wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumen - etwa in Restaurants und dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen - auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. In privaten Räumen soll die Beschränkung bei maximal 25 Teilnehmern liegen, so die Empfehlung des Landkreises.
„Wir stehen im engen Austausch mit unseren Städten und Gemeinden und haben das Infektionsgeschehen genau im Blick. Zuletzt ging es ganz wesentlich auf größere private Feiern zurück. Da diese im ganzen Kreis stattfinden, ist das Risiko für weitere Infektionsausbrüche hoch, deshalb empfehlen wir eine Obergrenze für private Feiern“, erklärt Landrat Frank Scherer. „Wir müssen die weitere Ausbreitung des Virus unbedingt verhindern, damit unser öffentliches Leben weiter aufrechterhalten bleibt. Unsere Empfehlung ermöglicht den Kommunen eine jeweils differenzierte Vorgehensweise unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, so der Landrat.
Empfehlung des Landratsamts im Wortlaut:
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis empfiehlt den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises, ab sofort und bis auf Weiteres durch Allgemeinverfügungen die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wie folgt zu beschränken:
Für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumlichkeiten - unter anderem in Restaurants oder dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen - gilt eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 50 Personen, in privaten Räumen von maximal 25 Personen.
Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises wird die Aufhebung dieser Allgemeinverfügungen ausdrücklich empfehlen, sobald die epidemiologischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
gezeichnet Landrat Frank Scherer
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