Was ändert sich 2019?
Neue Gesetze versprechen mehr Geld
Ortenau (ds). Kein neues Jahr ohne neue Regeln: Mit dem 1. Januar 2019 treten wieder zahlreiche Gesetze und Änderungen in Kraft. Die gute Nachricht: Für viele gibt es mehr Geld. Hier ein Überblick, der jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
So werden beispielsweise die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen entlastet. Zwar bleibt der Beitrag bei 14,6 Prozent, allerdings wird der Zusatzbeitrag künftig zu gleichen Teilen vom Versicherten und vom Arbeitgeber bezahlt. Für Selbstständige mit geringem Einkommen sinkt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 171 Euro pro Monat. Ebenso geringer wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, er sinkt von bisher 3,0 auf 2,5 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung allerdings steigt um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent. Getragen wird er je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Apropos Versicherung: Ab dem kommenden Jahr müssen Versicherungsunterlagen verständlicher werden, auf maximal drei Seiten alles Wichtige zusammenfassen und mit Symbolen kennzeichnen, wo die wichtigsten Informationen stehen.
Erleichterung bringt das neue Jahr im Bereich der Pflege: Nicht nur zusätzliche Stellen in der Altenpflege sollen geschaffen werden, auch Pflegebedürftige selbst und deren Angehörige sollen profitieren. So werden etwa Taxifahrten zum Arzt ab Pflegegrad 3 einfacher und geht ein pflegender Angehöriger in Kur, kann er die Pflegeperson dort mit betreuen lassen.
Ab Juli 2019 dürfen sich Eltern auf zehn Euro mehr Kindergeld pro Monat freuen. So gibt es für die ersten beiden Kinder 204 statt 194 Euro. Steigen wird außerdem der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 auf 9,19 Euro.
Arbeitnehmer erhalten mit dem Jahreswechsel den Rechtsanspruch auf eine sogenannte Brückenteilzeit – eine befristete Teilzeit. Dieser gilt allerdings nur in Betrieben mit mindestens 45 Mitarbeitern. Zuschüsse des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersvorsorge werden Pflicht – zunächst nur für Neuzusagen, ab 2022 auch für alle bestehenden Verträge. Wer dienstlich ein E- oder Hybrid-Auto fährt und dieses auch privat nutzt, profitiert künftig von einem Steuervorteil: Nicht mehr ein Prozent des Listenpreises müssen als geldwerten Vorteil versteuert werden, sondern nur noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen Januar 2019 und Dezember 2021 angeschafft werden. Gänzlich steuerfrei sind ab 2019 Dienstfahrräder. Steuerpflichtige haben übrigens nun mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben, Stichtag ist der 31. Juli. Bearbeitet ein Steuerberater die Unterlagen, gilt sogar der 28. Februar des übernächsten Jahres.
Änderungen warten auch in Sachen Online-Banking, denn die I-Tan-Listen stehen vor dem Aus und sollen ab September ihre Gültigkeit verlieren. Telefongespräche ins EU-Ausland sollen ab 2019 nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten, ganz egal, ob vom Handy oder Festnetz aus telefoniert wird. Am 1. Januar tritt außerdem das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Verbraucher müssen dann für mehr Getränke Pfand bezahlen. Produzenten von Verpackungen müssen sich für die Rücknahme und Verwertung an mindestens einem dualen System beteiligen. Für LKW wird die Fahrt auf Autobahnen und Bundesstraßen teurer, die Maut wird angehoben. Ab dem 28. März werden neuen 100- und 200-Euro-Scheine ausgegeben. Sie sollen komplett überarbeitet noch fälschungssicherer sein.
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