Konzept für Pflegeeinrichtungen
Besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Ortenau (st). Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sind aufgrund ihres Alters, häufig vorkommender Grunderkrankungen oder ihrer meist eingeschränkten Mobilität grundsätzlich anfälliger für Infektionen. Landrat Frank Scherer macht in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie deshalb nochmals deutlich, dass das oberste Ziel sei, vor allem vulnerable Gruppen, also pflegebedürftige Personen, Ältere und Risikopatienten, zu schützen.
FFP2-Masken für Pflegepersonal
„Deshalb müssen wir alles dafür tun, diese Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Hierzu gilt es, alle sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen und die volle Solidarität der gesamten Bevölkerung einzufordern“, so Scherer. Deshalb hat das Gesundheitsamt auf Initiative von Landrat Scherer nun ein erweitertes Schutzkonzept für Pflegeeinrichtungen im Kreis ausgearbeitet und die Institutionen darauf hingewiesen.
Darin wird unter anderem auf die geltende Pflicht des Pflegepersonals zum Tragen von FFP-2 Masken hingewiesen, die im engen Kontakt zu Bewohnern stehen, die aus gesundheitlichen Gründen selbst keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Dies sei verstärkt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch in Pflegeheimen, etwa mit Demenzerkrankten, der Fall. „Mit der FFP-2 Maske wird verhindert, dass das Personal sich bei möglicherweise unerkannt infizierten Bewohnern ansteckt. Gleichzeitig wird verhindert, dass das Personal möglicherweise unerkannt eine Infektion an die Bewohner weitergibt“, erläutert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.
Neben der allgemeinen Mund-Nasenschutz-Pflicht, die für Besucher von Einrichtungen während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen gilt, weist das Gesundheitsamt in seinem Konzept darauf hin, dass auch Besucher FFP-2 Masken tragen müssen, wenn in der Einrichtung ein oder mehrere Corona-Fälle bekannt sind und der zu besuchende Bewohner keinen Mundschutz tragen kann. „Damit sind dann auch die Besucher maximal vor einer Übertragung geschützt“, so Bressau.
Ein spezielles Augenmerk wird in der Schutzkonzeption auf die sogenannte Kohortierung von Bewohnern gelegt. „Das bedeutet, dass wenn ein oder mehrere Fälle in der Einrichtung bekannt sind, möglichst drei Kohorten, also ausgewählte Personengruppen gebildet werden“, erklärt Bressau. Dabei handele es sich um „Erkrankte“, „Ansteckungsverdächtige“ und „Gesunde“, um eine unkontrollierte weitere Ausbreitung zu verhindern und gesunde Personen zu schützen. „Auch Gruppenaktivitäten stellen ein größeres Ansteckungspotenzial dar“, weiß die Gesundheitsamtsleiterin. „Deshalb sollten diese nur wohngruppenintern stattfinden. Treten Fälle in einer Einrichtung auf, sollten die Gruppenaktivitäten pausiert werden.“
Gesundheitszustand beobachten
Mediziner wissen inzwischen, dass von tatsächlich Erkrankten um den Zeitpunkt des Krankheitsbeginns herum das größte Übertragungsrisiko ausgehe. „Die Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands ist daher enorm wichtig“, betont Bressau. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt ein regelmäßiges Gesundheitsmonitoring. Bei Bewohnern sei dabei im Rahmen des Pflegekontakts ein tägliches Screening auf COVID-19-typische Krankheitssymptome durchzuführen. Auch das Pflegepersonal solle vor Dienstbeginn bei sich selbst ein Symptomscreening vornehmen, dazu zähle auch das regelmäßige Temperaturmessen.
Appell an Besucher
„An die Besucher von Einrichtungen appellieren wir nochmals dringend, dass wenn sie sich krank fühlen oder sie typische COVID-19-Symptome zeigen, wie Fieber, Schnupfen, Husten oder Durchfall, sie zuhause bleiben sollen. Ein Besuch der Einrichtungen ist nach der Corona-Verordnung des Landes nicht erlaubt – die Ansteckungsgefahr für Bewohner und Mitarbeiter ist zu hoch“, betont Bressau. Auch werde das Temperaturmessen bei allen Besuchern im Eingang der Einrichtungen empfohlen.
Auch verhindere regelmäßiges Lüften alle 20 Minuten die Anreicherung von Aerosolen in Innenräumen. Dies ist insbesondere auch bei Besuchen im Bewohnerzimmer einzuhalten und in den einrichtungsspezifischen Hygienekonzepten als zusätzlichen Punkt zwingend aufzunehmen, heißt es in dem Schutzkonzept, in dem auch dringend empfohlen wird, aufgrund erhöhter Aerosolbildung auf Veranstaltungen mit gemeinsamen Singen oder Musizieren zu verzichten.
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