Staatsanwalt ermittelt nach Ungereimtheiten
625 Bewerber für Kreistagswahl zugelassen

Die neue Zusammensetzung des Kreistags wird bei den Kommunalwahlen am 26. Mai bestimmt. | Foto: Landratsamt
  • Die neue Zusammensetzung des Kreistags wird bei den Kommunalwahlen am 26. Mai bestimmt.
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Ortenau (st). 625 Ortenauer bewerben sich um ein Kreistagsmandat. Die hohe Kandidatenzahl – 95 mehr als bei der Kreistagswahl 2014 – hat der Kreiswahlausschuss des Ortenaukreises unter Vorsitz des Ersten Landesbeamten Nikolas Stoermer in seiner Sitzung vergangene Woche zur Kreistagswahl am 26. Mai zugelassen. Unter den insgesamt 625 Bewerbern sind 184 Frauen und 441 Männer.

Acht Parteien und Wählervereinigungen haben Wahlvorschläge eingereicht. CDU, Freie Wähler, SPD, FDP, GRÜNE und AfD stellen Kandidaten in allen 13 Wahlkreisen des Ortenaukreises auf. Die CDU hat 108 Kandidaten benannt, Freie Wähler 104, SPD 112, FDP 103, GRÜNE 77 und AfD 38. Diese Parteien sind bereits im aktuellen Kreistag vertreten. Erstmals zu einer Kreistagswahl im Ortenaukreis tritt die Linke Liste Ortenau (LiLO) mit insgesamt 56 Kandidaten in allen 13 Wahlkreisen an. Die Ortenauer Liste, seit 2014 mit einem Sitz im Kreistag vertreten, tritt mit 27 Kandidaten in den Wahlkreisen Offenburg, Neuried und Gengenbach an.

Falsche Unterschriften?

Zu der Liste musste der Kreiswahlausschuss eine rechtliche Prüfung vornehmen, da es im Wahlbezirk Kappelrodeck-Sasbach zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Eine Person hatte schriftlich versichert, keine entsprechende Unterstützungsunterschrift geleistet zu haben. In diesem Fall ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Offenburg. Neun weitere Personen erklärten, sie gingen davon aus, ihre Unterschrift für den Erhalt eines Klinikstandortes geleistet zu haben.

Der Kreiswahlausschuss forderte in seiner Sitzung daraufhin das Landratsamt Ortenaukreis auf, sich alle Unterstützungsunterschriften für die betroffenen Wählervereinigung in dem Wahlkreis bestätigen zu lassen. „Wir haben diesen Sachverhalt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg juristisch geprüft und kommen gemeinsam zu der Einschätzung, dass dies rechtlich nicht zulässig ist“, erklärt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Nikolaus Stoermer. „Die Unterzeichner sind verpflichtet, das Formular genau durchzulesen, um abschätzen zu können, wofür sie unterschreiben. Motiv- oder Erklärungsirrtümer, also ein sogenanntes blindes Unterschreiben, gehen grundsätzlich zulasten der Betroffenen“, so Stoermer. Die Rechtsprechung erkenne eine generelle Überprüfung durch den Wahlausschuss erst beim Verdacht mehrerer Urkundenfälschungen an, nicht beim Verdacht der Täuschung. „Somit müssen wir die weitere Aufklärung der Staatsanwaltschaft überlassen“, resümiert Stoermer.

Von den derzeit 87 Kreistagsmitgliedern treten 16 folgende nicht mehr zur Wahl an: Theo Benz, Frank Edelmann, Hans Peter Heizmann und Oliver Rastetter (alle CDU). Gottfried Moser, Jürgen Oßwald, Dr. Claus Dieter Seufert, Heinz Winkler und Manfred Wöhrle (Freie Wähler). Günter Gorecky, Dr. Christoph Jopen, Manfred Kreß und Karin Traunecker (SPD). Jochen Fischer und Carsten Gabbert (GRÜNE) sowie Andreas Kirchgeßner, der den Sitz für Die Linke innehatte.

Im Kreistag sind insgesamt 76 Sitze zu vergeben. Diese Zahl kann sich allerdings durch maximal 15 Ausgleichssitze im Zuge des Verhältnisausgleichs auf 91 Sitze erhöhen. Dem aktuellen Kreistag gehören 87 Kreistagsmitglieder an. Er setzt sich zusammen aus CDU (36), Freie Wähler (18), SPD (15), GRÜNE (9), FDP (5), Die Linke (2), AfD (1) und Ortenauer Liste (1). Der Kreistag wird alle fünf Jahre durch die wahlberechtigten Einwohner des Ortenaukreises gewählt.

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