Regenrückhaltebecken ist „leistungsstark“

Anwohner haben die Befürchtung von Geruchsbelästigungen im Regenrückhaltebecken. Das Landratsamt hingegen hält es für ausreichend „leistungsstark“. | Foto:  Foto: LR
  • Anwohner haben die Befürchtung von Geruchsbelästigungen im Regenrückhaltebecken. Das Landratsamt hingegen hält es für ausreichend „leistungsstark“.
  • Foto: Foto: LR
  • hochgeladen von dtp01 dtp01

Offenburg. „Nicht weil wir befürchten, dass „alle Welt über uns lacht, wenn wir weiter vom
Baugebiet Seitenpfaden sprechen, sondern weil die verschiedentlich
vorgetragenen Argumente dagegen sprechen“, unternimmt die SPD-Fraktion
den Vorstoß. In Zukunft wird für das neue Wohngebiet an der
Fessenbacher- und der Ortenbergerstraße der alte Gewannname „Im
Seidenfaden“ verwendet. Darlegungen einiger lokale Historiker würden
belegen, was auch ältere Fessenbacher wissen, dass die ursprüngliche
Schreibweise eben „Seidenfaden“ sei, betont Stadrat Berthold Thoma in
einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. Die Stadt solle
daher die Gelegenheit zur Korrektur nutzen.

Unterdessen hat das Landratsamt aufgrund der mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens in dem
Offenburger Neubaugebiet einsetzenden öffentlichen Diskussion seine
wasserrechtliche Entscheidung vom 21. Juli 2014 nochmals geprüft – und
bestätigt. „Anwohner hatten die Besorgnis, dass sich in dieser Anlage
Schmutzwasser sammeln würde und sie Geruchsbelästigungen ausgesetzt sein
könnten“, informiert Dr. Nikolas Stoermer, zuständiger Dezernent beim
Landratsamt. „Diese Sorge können wir den Anliegern nehmen. Die erneute
Überprüfung hat bestätigt, dass das Regenüberlaufbecken in der
Ortenberger Straße auch für die neu hinzukommenden Einleitungen aus dem
Neubaugebiet Seitenpfaden entsprechend leistungsstark ist“, so Stoermer.

Die Kontrolle ergab, dass das Schmutzwasser, das in das Riesbächle geleitet wird, so stark verdünnt ist, dass eine
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder erhebliche Nachteile
durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens Seidenfaden nicht zu
erwarten sind. Die ergänzenden Entscheidungen konnten daher in einem
nicht-förmlichen Verfahren erteilt werden.

Das unmittelbar östlich der Schwarzwaldbahnlinie gelegene Regenrückhaltebecken hat die
Funktion, den durch die Versiegelung von Siedlungsflächen entstehenden
zusätzlichen Niederschlagsabfluss zurückzuhalten. Dies dient der
Entlastung des Unterlaufes des Riesbächles sowie des weiterführenden
Gewässersystems Uhlgraben/Mühlbach vor unnatürlich hohen Abflussspitzen
und dem damit verbundenen Belastungen, insbesondere für die
Gewässerorganismen.

Die nun ergänzte wasserrechtliche Erlaubnis des Ortenaukreises umfasst die bisher nicht geregelte Ausleitung des
Riesbächles in das Regenrückhaltebecken sowie die Rückleitung in das
Riesbächle. Hiervon unabhängig zu sehen ist das bereits erteilte
Benehmen für den Bau und Betrieb des Regenrückhaltebeckens Seitenpfaden.
Da dieses dem Stand der Technik entspricht, darf es wie beantragt
gebaut und betrieben werden.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.