Wacker Objektbau stellt Insolvenzantrag
Wirtschaftliche Schieflage
Offenburg (st) Für die Schlüsselfertigbaufirma Wacker Objekt GmbH & Co. KG musste am 16. Februar 2024 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Offenburg gestellt werden, teilt die Kanzlei Schultze & Braun GmbH mit. Das Amtsgericht habe nun Rechtsanwalt Stefano Buck von der Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Weitere Gesellschaften der Wackergruppe seien von der Insolvenz der Schlüsselfertigbaufirma Wacker Objekt GmbH & Co. KG nicht betroffen. In allen anderen Geschäftsfeldern der Wackergruppe laufe der Betrieb normal weiter, und die Auftragsbücher der weiteren Gesellschaften der Gruppe seien gut gefüllt.
Kurzfristige Stornierungen
Die in 2018 gegründete Wacker Objekt GmbH & Co. KG sei ein Anbieter für Schlüsselfertiges Bauen innerhalb der Wackergruppe. Die rasante Preisentwicklung durch den Ukrainekrieg in den vergangenen Jahren, der Zinsanstieg und zuletzt die Streichung von Fördermaßnahmen hätten Bauherren enorm zugesetzt. Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Wacker Objekt GmbH & Co. KG sei, dass mehrere große Bauherren laufende Schlüsselfertigbauaufträge wegen gescheiterten Finanzierungen unerwartet und kurzfristig stornieren oder einen Baubeginn trotz Beauftragung bis auf Weiteres aufschieben mussten. Dadurch habe die Wacker Objekt GmbH & Co. KG einen unvorhersehbaren Auftragsausfall in Höhe von rund 25 Millionen Euro zu verkraften, der trotz intensiver Bemühungen nicht adäquat durch Neuaufträge ausgeglichen werden konnte, erläutert die Unternehmensleitung der Wackergruppe.
Die Wackergruppe sei bestrebt, die Auswirkungen der Insolvenz der Wacker Objekt GmbH & Co. KG für Mitarbeiter, Kunden und Nachunternehmer so gering wie möglich zu halten. Die Löhne und Gehälter der 18 Mitarbeiter sind über das sogenannte Insolvenzgeld bis Ende April 2024 gesichert.
Am Freitagnachmittag, 23. Februar, gab die Geschäftsführung der Wacker Objekt GmbH & Co, KG (WO) eine weitere Erklärung ab. "In der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken werden derzeit Kommentare zu den Gründen für den Insolvenzantrag der Wacker Objekt GmbH & Co. KG gemacht und Mutmaßungen angestellt, die einen falschen Eindruck erwecken und unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Um zu verhindern, dass sich in der Öffentlichkeit ein falsches Bild ergibt, möchten wir Ihnen gern erläutern, wie es zu der wirtschaftlichen Schieflage der WO gekommen ist", heißt es dort.
Unabhängige Gesellschaften
Die auf den Schlüsselfertigbau spezialisierte WO sei Teil einer Unternehmensgruppe, deren voneinander unabhängigen Gesellschaften in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig seien. Das der WO sei risikobehafteter als der Rohbau, deshalb seien die Tätigkeiten des Schlüsselfertigbaus konzentriert worden - auch mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeiten, Arbeitsplätze und Nachunternehmer anderer Geschäftsfelder vor möglichen Risiken zu schützen. "Dies ist auch gelungen", so die WO. "Der Geschäftsbetrieb der weiteren Gesellschaften der Wackergruppen inklusive ihrer 110 Arbeitsplätze sind von der Insolvenz der WO nicht betroffen."
Es sei eigentlich keine übliche Geschäftspolitik, sich zu juristischen Fragen öffentlich zu äußern, doch nun scheine dies geboten. "Zu der Kette von Ereignissen, die dazu geführt haben, dass die WO juristisch gezwungen war, Insolvenz anzumelden, gehört auch eine juristische Auseinandersetzung mit einem früheren Bauherren", heißt es in der Presseerklärung. Dieser habe erbrachte Leistungen nicht bezahlt und keine Sicherheiten vorgelegt. Deshalb seien die Arbeit eingestellt und die Verträge gekündigt worden, um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden. Der Bauherr habe gegen die Kündigung wegen Nichtbezahlung eine Schadensesatzforderung eingereicht. "Es geht bei der Klage also nicht um Baumängel oder ähnliches", so das Unternehmen, das darauf hinweist, dass eine eingereichte Klage nichts über die Berechtigung dazu aussage. Die WO hätte Rückstellungen für den Prozess bilden müssen, doch zusammen mit dem Auftragsausfall in Höhe von rund 25 Millionen Euro hätte diese Rückstellung dazugeführt, dass die WO bilanziell überschuldet sei und damit ein Insolvenzgrund vorliege. Dies schreibe das Insolvenzrecht vor.
Hintergrund
Zum Hintergrund wird folgendes berichtet: Am Dienstag, 20. Februar, hätten zwei Geschäftsführer und ein Gesellschafter der Firma "Ihr Stuckateur Xhoxhaj GmbH" die Firma Wacker aufgesucht und die sofortige Zahlung von Leistungen verlangt. Im Verlauf eines längeren Gespräch sei es zu verbalen Angriffen und der Weigerung, die Geschäftsräume zu verlassen und später zu Faustschlägen gegen die Wände gekommen.
Der Insolvenzantrag sei für eine Gesellschaft ein Schritt, der einem alles andere als leichtfalle, so die WO-Geschäftsführung: "Aus rechtlichen Gründen sind Zahlungen eines Unternehmens, das einen Insolvenzantrag stellen muss, auf bereits entstandene Verbindlichkeiten – etwa für Arbeiten, die vor dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags, 16. Februar 2024, ausgeführt wurden – nicht mehr möglich. Da alle Gläubiger gleichbehandelt werden müssen, kann es hier keine Ausnahmen geben. Die Befriedigung solcher Forderungen wird Bestandteil des Insolvenzverfahrens sein." Arbeiten, die vor dem Antrag erbracht, bis zum 16. Februar ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und von der WO geprüft worden seien, seien vom Unternehmen auch bezahlt worden. Im deutschen Insolvenzrecht sei es so, dass jede Gesellschaft einzeln betrachtet werde. Das heiße: Auch bei einer Unternehmensgruppe, in der wie bei Wacker lediglich eine Gesellschaft – aufgrund ihrer geschäftlichen Ausrichtung – durch äußere Einflüsse in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei und bei ihr ein Insolvenzgrund vorliege, für diese Gesellschaft zwingend ein Insolvenzantrag zu stellen sei. Und das auch dann, wenn in den anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe der Geschäftsbetrieb normal weiterlaufen könne.
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