Update: Tötungsdelikt in Offenburg
Rekonstruktion des Tatgeschehens

Am Abend des 11. Februars wurde eine 37-Jährige in Offenburg getötet. Die Polizei hat am 17. Februar den Tatort noch einmal untersucht. | Foto: Moritz Moser/EinsatzReport24
  • Am Abend des 11. Februars wurde eine 37-Jährige in Offenburg getötet. Die Polizei hat am 17. Februar den Tatort noch einmal untersucht.
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  • hochgeladen von Christina Großheim

Offenburg (st) Nach der Festnahme und Inhaftierung eines 42 Jahre alten Mannes im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Bereich der Unionrampe am Dienstag, 11. Februar 2025, wird die Arbeit der Ermittler noch einige Zeit in Anspruch nehmen, teilt die Polizei mit. Im Vordergrund stünden nun die Rekonstruktion des Tatgeschehens und die bislang gesicherten Spuren beweiskräftig mit dem Tatverdächtigen in Zusammenhang zu bringen. Hierzu seien unter anderem Bildaufnahmen gefertigt worden, um den Tatort virtuell darstellen zu können. Es haben dort am Montag, 17. Februar, in Zusammenarbeit mit Spezialisten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch weitere kriminaltechnische Nacharbeiten stattgefunden. Die Wohnung des 42-Jährigen sei nach wie vor beschlagnahmt.

Der in Frankreich geborene deutsche Staatsangehörige habe sich noch immer nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Neben dem Tatvorwurf des Mordes könnte der Beschuldigte zugleich den Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs verwirklicht haben. Inwieweit der Tatverdächtige allerdings Kenntnis von der Schwangerschaft des Opfers gehabt habe, sei noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die umfangreich geführten Ermittlungen hätten ferner noch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zwischen Opfer und mutmaßlichem Täter nach der durchgeführten Gefährderansprache im Juni 2024 noch irgendeine Verbindung bestanden habe.

Trotzdem sei nach derzeitigem Ermittlungsstand davon auszugehen, dass der 42-Jährige sein Opfer gezielt aufgesucht und es sich bei der Getöteten, aufgrund der therapeutischen Vorbeziehung sowie der damit einhergehenden entwickelten Aggressionen, nicht um ein willkürliches Opfer gehandelt habe. Entgegen anderslautenden Informationen hätten an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen neben der Festnahme im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt keine weiteren Polizeieinsätze stattgefunden. Nach den ersten Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung könne gesagt werden, dass die 37-Jährige aufgrund ihrer erlittenen Stichverletzungen auch dann nicht zu retten gewesen wäre, wenn bereits bei ihrer ersten Entdeckung um 18.30 Uhr sofort ärztliche Hilfe zur Verfügung gestanden hätte.

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