Vorsicht vor Betrugsmasche
Polizei warnt vor falschen Steuerbescheiden

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st) Das Finanzamt Offenburg teilte der Polizei Anfang Januar mit, dass bei ihnen ein gefälschter Steuerbescheid als Rücksendung einging. Mitarbeiter des Finanzamtes stellten fest, dass es sich bei dem Steuerbescheid um eine Totalfälschung handelte. Der Aufbau des Bescheides und das verwendete Papier entsprachen nicht dem Original. Außerdem wurde eine falsche Bankverbindung verwendet. Offensichtlich wurden Bürger in betrügerischer Absicht von bislang Unbekannten angeschrieben, um Geldforderungen auf ein falsches Konto zu überweisen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, folgende Punkte zu überprüfen:

  • Im Zweifelsfall bezüglich der Echtheit eines Steuerbescheides, vor der Geldüberweisung Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
  • Dazu sollte nach Möglichkeit ein Steuerbescheid aus dem  Vorjahr zum Vergleich herangezogen werden.
  • Wurde die persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und die Steuernummer zutreffend aufgeführt? Die persönliche IdNr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
  • Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" zum Beispiel ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
  • Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler).

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