Insolvenz Autismus-Kompetenz-Zentrum
Ortenaukreis bemüht sich um Lösung
Ortenau (st) Nach der Insolvenz des gemeinnützigen Zentrums für Autismus-Kompetenz in Südbaden (ZAKS gGmbH) haben die sechs betroffenen Landkreise - Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut - unmittelbar Verhandlungen aufgenommen, um die bestehenden Angebote der ZAKS aufrechterhalten zu können. Bisher wurden im ZAKS 420 autistische Kinder und Jugendliche und knapp 30 Erwachsene behandelt, schreibt der Ortenaukreis in einer Pressemitteilung.
Die Liste Lebenswerte Ortenau (LiLO) wollte am Dienstag, 23. Juli, bei einer Versammlung vor dem Landratsamt Ortenaukreis, an der rund zwölf Personen teilgenommen haben, auf die Situation des ZAKS aufmerksam machen. Sozialdezernent Heiko Faller informierte die LiLo-Mitglieder über den aktuellen Stand der Verhandlungen. Sein Statement im Wortlaut: „Das Autismus-Kompetenz Südbaden (ZAKSg GmbH) ist seit Anfang Juli insolvent und muss aller Voraussicht nach Ende August 2024 seinen Betrieb einstellen."
Nicht wirtschaftlich geführt
Die ZAKS gGmbH seileider über viele Jahre nicht wirtschaftlich geführt worden. Der Umfang der Probleme innerhalb der Gesellschaft habe alle betroffenen Stadt- und Landkreise sehr überrascht. In der Kürze der Zeit sei es nicht möglich gewesen, diese Probleme so zu lösen, dass letztlich ein aus unserer Sicht wirtschaftliches Angebot von Seiten der ZAKS gGmbH gemacht werden konnte. "Es war am Ende – weil wir uns der unmittelbaren Folgen durchaus bewusst sind – eine sehr schwierige, aber aus Sicht der beteiligten öffentlichen Träger eine unausweichliche Entscheidung", stellte Faller fest.
Die Stadt- und Landkreise hätten am 11. Juli eine Konferenz in Freiburg mit allen möglichen Leistungsanbietern in den sechs betroffenen Kreisen einberufen, um Folgeangebote für die Betroffenen zu diskutieren und möglichst zu organisieren. In dieser Woche würden Gespräche mit den Insolvenzverwaltern laufen, um die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Übernahme der Klienten und Klientinnen beziehungsweise des Personals zu eruieren und sicherzustellen. "Mit in Frage kommenden Leistungserbringern war meine Verwaltung dazu bereits in den vergangenen Wochen im Gespräch. Für den Ortenaukreis als Leistungsträger ist wichtig, dass eine zeitnahe Anschlussversorgung für die Klienten und Klientinnen der ZAKS gGmbH möglich ist. Dabei spielen auch weitere Gesichtspunkte wie einschlägige Fachlichkeit, das heißt Schwerpunkt oder besondere Erfahrungen mit Menschen im Autismusspektrum und Leistungsfähigkeit eine Rolle", machte Faller deutlich.
Abschließend erklärt der Sozialdezernent: "Wir gehen davon aus, dass alle Fälle der ZAKS gGmbH aus dem Ortenaukreis unter den genannten Voraussetzungen eine gute und zeitnahe Anschlussversorgung erhalten können."
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