Vor Strafkammer des Landgerichts beginnt Prozess gegen 24-Jährigen Y.
Nach Anschlagsdrohung in psychiatrische Klinik?

Ausnahmezustand im Industriegebiet West am 11. März: Die Polizei räumt eine Diskothek aufgrund eines befürchteten Anschlags. Der Täter steht jetzt vor Gericht. | Foto: lhb
  • Ausnahmezustand im Industriegebiet West am 11. März: Die Polizei räumt eine Diskothek aufgrund eines befürchteten Anschlags. Der Täter steht jetzt vor Gericht.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Offenburg (st). Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab dem 20. Juli über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, den Beschuldigten Y. in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Diesem wird zur Last gelegt, im März in einem geschlossenen Chat des sozialen Netzwerks Facebook mehrere Videos veröffentlicht zu haben, mit denen er die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags auf eine Diskothek in Offenburg angedroht haben soll.

Nach den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden soll der 24-jährige Y. am 11. März in einen geschlossenen Facebook-Chat, dem seinerzeit rund 33.000 Mitglieder angehörten, mehrere Videos eingestellt haben. Die Aufnahmen zeigten ihn selbst, wie er sich in deutscher, russischer und französischer Sprache äußere, wobei er immer wieder „Allahu Akbar“ schreie. Seine Erklärungen und Botschaften ließen bei Betrachtern der Videos den Eindruck entstehen, dass er in kurzer Zeit einen islamistisch motivierten Anschlag auf eine Diskothek in Offenburg begehen und hierbei auch Menschen vorsätzlich töten werde. Die Wirkweise seiner Aufnahmen habe der Beschuldigte erkannt und auch eine Störung des Gefühls der Rechtssicherheit sowie eine allgemeine Beunruhigung in der Bevölkerung in Kauf genommen.

Tatsächlich führten die von Y. veröffentlichten Videos zu einem Großeinsatz der Polizei in Offenburg, bei dem über 400 Polizeikräfte im Einsatz waren. Die Diskothek, in der sich seinerzeit 300 Personen aufhielten, wurde vollständig geräumt.

Bei der Begehung der Tat soll Y. nach einem von der Staatsanwaltschaft eingeholten psychiatrischen Gutachten an einem akuten psychotischen Geschehen gelitten haben, so dass Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Beschuldigten bestünden. In unbehandeltem Zustand sei mit Blick auf die von ihm geäußerte islamistische Einstellung und Gewaltbereitschaft mit der Begehung von Gewaltdelikten zu rechnen. Der zuletzt in Straßburg wohnhafte Y. ist in Frankreich und Deutschland bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befand sich in vorliegender Sache zunächst in Untersuchungshaft und ist seit April in einem psychiatrischen Krankenhaus einstweilen untergebracht.

Die 2. Große Strafkammer wird über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu befinden haben, ob bei Y. die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Angesetzt für den Prozess sind vier Verhandlungstage.

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