Anträge nur per Post
Jagdscheinverlängerungen rechtzeig beantragen

Offenburg (st). In wenigen Wochen, nämlich am 1. April, beginnt das neue Jagdjahr. Jäger sollten rechtzeitig vor dessen Beginn die Gültigkeitsdauer ihres Jagdscheines prüfen, empfiehlt das Ordnungsamt des Ortenaukreises. Bereits seit 1. Januar können Jagdscheine beim Sachgebiet Jagd, Waffen und Sprengstoff zur Verlängerung eingereicht werden.

Ohne Jagdschein kein Recht auf Besitz von Waffe und Munition

Darüber hinaus gilt der gültige Jagdschein auch als Nachweis für das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition. Ist der Jagdschein abgelaufen und wurde seine Erneuerung nicht rechtzeitig, also vor Beginn des neuen Jagdjahres, beantragt, muss die zuständige Waffenbehörde zur Legitimation des Waffen- und Munitionsbesitzes das Vorliegen des Bedürfnisses überprüfen. Der Besitz von Munition ohne gültigen Jagdschein ist strafbar. Auch die Jagdpachtfähigkeit ist nur mit einem gültigen Jagdschein gegeben. Deshalb ist insbesondere für Jagdpächter eine rechtzeitige Verlängerung unbedingt erforderlich.

Für die Verlängerung wird ein Antrag, der Jagdschein, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine gültige Versicherungsbestätigung über den beantragten Verlängerungszeitraum benötigt. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Ortenaukreises auf der Seite des Ordnungsamts zu finden. Falls ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, ist zusätzlich auch ein Lichtbild vorzulegen, damit ein neuer Jagdschein ausgestellt werden kann.

Antragstellende sollten beachten, dass coronabedingt in diesem Jahr eine Jagdscheinverlängerung nicht durch persönliche Vorsprache möglich ist. Die erforderlichen Unterlagen können per Post zugeschickt oder direkt am Dienstgebäude in der Okenstraße 29 in 77652 Offenburg in den Briefkasten eingeworfen werden. Nach erfolgter Verlängerung erhalten Antragstellende ihren Jagdschein mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid umgehend per Post zurück.

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