Staatssekretär bei Kommunaler Arbeitsförderung
Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge
Offenburg (st). Zum 1. Juni ist eine große Zahl Schutzsuchender aus der Ukraine, die vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen hatten, in die Zuständigkeit des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) gewechselt und erhält seitdem die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. „Dies stellt alle Jobcenter, die seitdem für die vielen geflüchteten Menschen zuständig sind, vor sehr große Herausforderungen“, betonte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, der sich am Freitag, 22. Juli, beim Vor-Ort-Termin bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA), persönlich ein Bild von den Herausforderungen der Jobcenter machte und seine Wertschätzung für die bislang geleistete und noch zu leistende Mammutaufgabe, die mit dem Zuständigkeitswechsel verbunden ist, zum Ausdruck brachte. Gemeinsam mit Sozialdezernent Heiko Faller und KOA-Leiter Armin Mittelstädt sprach der Staatssekretär mit Mitarbeitern der KOA und informierte sich bei diesen über die bisherige Arbeit und deren Praxiserfahrungen.
Schnelle und unbürokratische Hilfe
Wie das KOA-Team dem Staatssekretär schilderte, sei der sogenannte Rechtskreiswechsel sehr verwaltungsaufwändig und führe bei allen hierfür zuständigen Mitarbeitern zu einer extrem hohen Arbeitsbelastung, die man aber angenommen habe, um den Menschen einen schnellen und unbürokratischen Start zu ermöglichen. „Umso erfreulicher ist es, dass dies bei der KOA innerhalb weniger Wochen organisatorisch umgesetzt und bewältigt wurde, damit den ukrainischen Schutzsuchenden pünktlich zum Monatsbeginn die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung standen“, zeigte sich Rapp sehr beeindruckt vom Engagement des Personals des Ortenauer Jobcenters.
„Ich freue mich sehr, dass der Staatssekretär unser Ortenauer Jobcenter ausgewählt hat, mit den Kollegen intensiv ins Gespräch gegangen ist und einen guten Eindruck von deren Arbeit und dem herausragenden Engagement gewinnen konnte“, bedankte sich Faller bei Rapp. Der Sozialdezernent sprach auch die Arbeit des Migrationsamts des Ortenaukreises an, das bisher für die Geflüchteten zuständig war und in den letzten Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet hatte, die Leistungen zügig auszubezahlen und die Menschen unterzubringen.
Bei der KOA mussten zunächst die für die Auszahlung von Geldleistungen erforderlichen Daten in kürzester Zeit in das neue EDV-System eingegeben werden, damit die Auszahlungen der Geldleistungen veranlasst werden konnten. „Da dies zusätzlich zum bisherigen und natürlich andauernden operativen Geschäft betrieben werden musste, ging dies nur durch erhebliche Überstunden, die zum Teil auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfolgten – also spätabends und an Wochenenden“, erläuterte Mittelstädt die zu bewältigenden Aufgaben.
Arbeitsmarktpolitisch wird der Rechtskreiswechsel positiv bewertet, da die Betreuung seitdem aus „einer Hand“ erfolgt und die Jobcenter geeignet seien, diese durchaus nicht leichten Aufgaben zu übernehmen. Denn anders als bislang die Ausländerämter sind die Jobcenter neben der Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen auch für die Arbeitsvermittlung sowie die Organisation und Gewährung von Arbeitsförderleistungen zuständig, was zuvor in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit lag. Damit sind sie auch direkte Ansprechpartner für die Arbeitgeber, die Personal suchen.
„Das Ortenauer Jobcenter war bereits bei der vorherigen Flüchtlingskrise sehr erfolgreich darin, die Menschen in Arbeit zu bringen. So lagen etwa die Integrationsquoten der von der KOA betreuten Flüchtlinge in den vergangenen Jahren im Vergleich sogar deutlich über den SGB II-Leistungsempfängern ohne Fluchthintergrund,“ blickte Sozialdezernent Faller auf die positiven Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit zurück. Und Mittelstädt ergänzte: „Unsere Firmenberater haben in den vergangenen Jahren sehr gute Kontakte zu den Arbeitgebern in der Region aufgebaut, wodurch zeitnahe und professionelle Arbeitsvermittlungen betrieben werden können – im Interesse von Unternehmen mit Arbeitskräftebedarf und Flüchtlingen, die Arbeit suchen.“
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