Staatssekretär bei Kommunaler Arbeitsförderung
Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge
Offenburg (st). Zum 1. Juni ist eine große Zahl Schutzsuchender aus der Ukraine, die vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen hatten, in die Zuständigkeit des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) gewechselt und erhält seitdem die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. „Dies stellt alle Jobcenter, die seitdem für die vielen geflüchteten Menschen zuständig sind, vor sehr große Herausforderungen“, betonte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit...