Unterbringung in Psychiatrie?
Gericht verhandelt Angriff auf Passanten
Offenburg (st). Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab dem 15. Oktober über den Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg auf Unterbringung des heute 25-jährigen A. in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen schwerer Körperverletzung. Das teilt das Landgericht in einer Presseerklärung mit.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 16. Mai dieses Jahres den Geschädigten J. im Stadtgebiet von Offenburg aus ungeklärter Ursache mehrfach getreten zu haben; auch als J. am Boden gelegen habe, soll A. noch weitere Tritte gegen dessen Kopf geführt und hierbei auch tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Dabei soll er religiöse Beteuerungen ausgerufen haben. Anschließend habe er von seinem Opfer abgelassen und letztlich einen Rettungswagen verständigt.
Der Geschädigte habe infolge des Vorfalls sehr schwere Verletzungen erlitten, unter anderem Gesichts- und Rippenfrakturen, und auf einem Auge die Sehkraft verloren. Er sei dauerhaft pflegebedürftig.
A. sei in Deutschland nicht vorbestraft. Er habe sich zunächst in Untersuchungshaft befunden und sei seit Juli 2019 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht – sachverständig beraten – davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leide und deshalb bei Begehung der Tat nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen sei. Sie nimmt an, dass A. ohne erfolgreiche Behandlung dieser Erkrankung weitere Straftaten begehen werde und daher für die Allgemeinheit gefährlich sei; sie hat daher auf seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angetragen. Die Kammer hat zur Hauptverhandlung einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.
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