Geschnappt und verurteilt
Fahrraddieb bekommt acht Monate zur Bewährung
Offenburg (st). Im Rahmen des zum 1. Juni 2022 am Amtsgericht Offenburg eingeführten beschleunigten Verfahrens konnten am Montag, 22. August 2022, drei Fahrraddiebstähle aufgeklärt und der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Der 37-jährige Angeklagte, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, habe am Freitag, 19. August, aus einem Schuppen bei einer Offenburger Firma ein nicht abgeschlossenes Pedelec mit einem Zeitwert von etwa 2.700 Euro entwendet, teilt das Amtsgericht in einer Presseerklärung mit. Das Fahrrad sei sichergestellt worden, da der Angeklagte Beamten des Polizeireviers Offenburg aufgefallen war und kontrolliert worden sei.
Später habe sich herausgestellt, dass der Angeklagte bereits am Montag, 8. August, ein Rennrad entwendet hatte. Mit diesem sei er am 10. August zu einem weiteren Diebstahl eines mit einem Schloss gesicherten E-Mountainbike mit Neupreis von 4000 Euro gefahren. Das Rennrad habe er vor Ort stehen gelassen. Das E-Bike habe der Angeklagte schließlich für 150 Euro in einem Offenburger Park verkauft. Den Erlös habe der Angeklagte an seine Kinder in Rumänien gesendet, welche von dem Geld seinen Angaben zufolge einen Monat leben könnten.
Der Angeklagte sei zunächst am Wochenende in Untersuchungshaft genommen worden, nun sei die Verurteilung gefolgt. Im beschleunigten Verfahren wurde der geständige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, da der Angeklagte nicht vorbestraft sei und sich reuig gezeigt habe. Des Weiteren sei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.700 Euro bezüglich des nicht sichergestellten Fahrrads angeordnet worden.
Das beschleunigte Verfahren soll dazu dienen unmittelbar auf die Täter einzuwirken und eine schnelle Verurteilung bewirken. Dies ist in diesem Fall auch so geschehen, so das Amtsgericht.
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