Appell der Stadt Offenburg
Bürger sollen Corona-Regeln beachten

Auf diesem Plan ist zu sehen, wo in der Offenburger Innenstadt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist. | Foto: Stadt Offenburg
  • Auf diesem Plan ist zu sehen, wo in der Offenburger Innenstadt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist.
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Offenburg (st). Das Land hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 unter anderem die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Die Stadtverwaltung appelliert an die Menschen in der Stadt Offenburg, sich an die Regeln zu halten.

Neu ist beispielsweise, dass in Fußgängerzonen, auf oder in Märkten, vor Läden und auf Parkplätzen von Supermärkten und anderen Geschäften Maske getragen werden muss. In der gesamten Offenburger Fußgängerzone muss also eine Alltagsmaske getragen und der Abstand von 1,50 Metern zu anderen eingehalten werden. Schilder in der Innenstadt erinnern an diese Pflichten.

Die Maskenpflicht gilt aktuell insbesondere in folgenden Bereichen:

  • in Fußgängerzonen
  • im ÖPNV, in Taxen, Flugzeugen etc., auch an Bushaltestellen, Bahnsteigen sowie in Bahnhofsgebäude
  • in Arztpraxen und ähnlichem
  • im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren, in Ladengeschäften, auf Märkten sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen 
  • in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr bestimmt sind 
  • in Arbeits- und Betriebsstätten 
  • in bestimmten Bereichen der Schulen 

Eine weitere Änderung betrifft die Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich statt bisher zehn nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen. Wenn in einem Haushalt mehr als fünf Personen wohnen, darf übrigens kein Besuch mehr empfangen werden.

Für Weihnachten sieht das Land Ausnahmen von diesen Regelungen vor:

  • An den Weihnachtstagen - 23. bis 27. Dezember - dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig vom Verwandtheitsgrad der Personen.
  • Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt aber entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens abund wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

Die Stadtverwaltung fordert deshalb alle Offenburger Einwohner sowie Gäste auf, sich an die Regelungen zu halten, damit die Pandemie baldmöglichst unter Kontrolle gebracht werden kann und die Lockerungen zu Weihnachten beibehalten werden.
In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Weitere aktuelle Informationen und Antworten auf häufige Fragen gibt es unter www.offenburg-corona.de/faq.

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