Historisches
200. Jahrestag der Badischen Verfassung

Alle zwei Jahre feiert Offenburg das Freiheitsfest zur Erinnerung an die badische Revolution 1847/1848, die sich auf die Verfassung beruft, die 1818 in Kraft trat. | Foto: Stadt OG
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  • Alle zwei Jahre feiert Offenburg das Freiheitsfest zur Erinnerung an die badische Revolution 1847/1848, die sich auf die Verfassung beruft, die 1818 in Kraft trat.
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Ortenau (rek). Bad Griesbach war am heutigen Mittwoch vor 200 Jahren der Ort, wo Großherzog Karl von Baden seine Unterschrift unter die Badische Verfassung setzte. Neben einem Festakt an dem Jahrestag auf dem Karlsruher Schlossplatz werden auch Veranstaltungen in der Ortenau daran erinnern, so Dr. Wolfgang Gall, Leiter des Archivs sowie des Museums im Ritterhaus in Offenburg, der auch auf die Landesvereinigung Baden in Europa verweist.

"Die Verfassung billigte den Bürgern erstmals Grundrechte, Mitbestimmung, Gewissensfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz zu", nennt Gall wesentliche Grundzüge. Die Verfassung von 1818 habe zwar eine starke monarchische Grundierung gehabt, damit sei dennoch die Entwicklung zu einem demokratischen Gemeinwesen eingeleitet worden.

"Durch die Verfassung sollte ein Fundament für einen Staat geschaffen werden, der sich durch territoriale Zugewinne vergrößert hatte und sich kaum durch historische Traditionen legitimieren konnte", blickt der Historiker in die Geschichte. Das errichtete badische Ständehaus in Karlsruhe sei quasi eine „steinerne Urkunde der Verfassung“ gewesen. "Es bildete nach dem bürgerlichen Selbstverständnis ein parlamentarisches Pendant zum Schloss", so Gall.

Dass sich Friedrich Hecker, Gustav Struve und die Mitstreiter der Offenburger Versammlung vom 12. September 1847 als „entschiedene Freunde der Verfassung“ bezeichneten, sei Programm gewesen. "Mit Artikel 1 bis 5 der Forderungen des Volkes verlangten sie explizit die ,Wiederherstellung unserer verletzten Verfassung'", betont Gall. Sie hätten damit auch die Abschaffung der Karlsbader Beschlüsse sowie die Wiedereinführung der Presse-, Gewissens- und Lehrfreiheit gemeint. "Im Offenburger Salmen hing auch das Porträt des badischen Großherzogs Karl", weiß Gall.

Als maßgebliche Gründe dafür, dass die Badische Verfassung nur wenige Monate Bestand gehabt habe, nennt der Historiker die Karlsbader Beschlüsse vom September 1819 zur Unterdrückung der Freiheits- und Nationalbewegung. Das gesamte öffentliche Leben habe einen Maulkorb erhalten. "Mit dem Hambacher Fest 1832 und den von der liberalen Opposition organisierten Feiern anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Verfassung 1843 begann eine breite Politisierung, die zur 1848er-Revolution führte", zeigt Gall die Entwicklung auf.

Anlass für die Unterzeichnung der Verfassung in Bad Griesbach, so Gall, sei ein Kuraufenthalt des kranken Großherzogs Karl von Baden gewesen. Zur Erinnerung daran habe es bereits am 23. Juli im Park des Hotels "Dollenberg" in Bad Griesbach Feierlichkeiten gegeben. Neben dem heutigen Festakt in Karlsruhe werde die Bürgerwehr Wolfach am kommenden Sonntag in Wolfach gegen 12 Uhr sechs Böllerschüsse zur Erinnerung abfeuern. "Da 2018/19 auch das 100. Gedenken an die Weimarer Verfassung ansteht, zeigt das Museum im Ritterhaus vom 8. Dezember bis 15. Februar die Wanderausstellung des Generallandesarchivs ,Demokratie wagen. Baden 1818 bis 1919'", schaut Gall voraus.

Noch vorher erinnere Offenburg mit dem traditionellen Salmengespräch am 12. September sowie mit dem alle zwei Jahre stattfindenden Freiheitsfest am 16. September an die demokratischen Forderungen von 1847, nennt Gall zwei weitere zentrale Termine. Denn die badische Revolution sei "letztlich eine Fortführung und Weiterentwicklung der Verfassungsideen von 1818". Vor dem Rathäusern von Achern und Oberkirch weht zudem die badische Flagge. Die Oberbürgermeister Klaus Muttach und Matthias Braun wollte so an die demokratischen Grundwerte im Land erinnern. Wolfgang Gall Foto: Stadt OG Dr. Wolfgang Gall

Alle zwei Jahre feiert Offenburg das Freiheitsfest zur Erinnerung an die badische Revolution 1847/1848, die sich auf die Verfassung beruft, die 1818 in Kraft trat. | Foto: Stadt OG
Wolfgang Gall | Foto: Stadt OG

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