Neue Corona-Regeln seit Montag
Das gilt jetzt in Frankreich
Ortenau/Straßburg (st). Wer seit Montag, 9. August, auf der französischen Rheinseite ein Restaurant besuchen oder in einen Fernzug steigen möchte und älter als 17 Jahre ist, muss einen Gesundheitspass, den pass sanitaire, vorweisen können. Für vollständig Geimpfte ist das einfach: Sie können den QR-Code entweder in die deutsche oder in die französische Corona-App laden oder in Papierform vorzeigen. Achtung: Der gelbe Impfpass wird als Nachweis – da er leicht zu fälschen sei – nicht mehr...