Corona-Pandemie
Fallzahlen aus Kehl und Straßburg

Mahnung an die Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen | Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Fünf Kehler haben sich laut Gesundheitsamt innerhalb einer Woche (Stand: 24. September) neu mit dem Corona-Virus infiziert, im Ortenaukreis wurden in dem Zeitraum insgesamt 61 Personen positiv auf den Virus getestet. Kehl ist derzeit die Stadt in der Ortenau, mit den meisten Infizierten seit Beginn der Zählung im März (188), dicht gefolgt von Offenburg (186) und Lahr (166). In Straßburg ist die Sieben-Tages-Inzidenz inzwischen auf 92,4 angestiegen; im Unter-Elsass liegt sie bei 56,9, in der Région Grand Est bei 45,6. Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Europastadt gilt dort weiterhin im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Raum die Maskenpflicht. Die Möglichkeit, sich abends im Freien zu versammeln, wurde auf einigen Plätzen und an den Quais eingeschränkt.

Situation im Ortenaukreis

Im Ortenaukreis wurden von Mittwoch auf Donnerstag fünf Personen positiv auf Corona getestet, eine davon kommt aus Kehl. Die Gesamtanzahl der Infizierten im Landkreis steigt damit auf 1529, aktuell sind noch 96 Personen an Covid-19 erkrankt. Insgesamt haben sich 188 Kehler seit Anfang März mit dem Virus infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis liegt momentan bei 12,8.

Situation im Unter-Elsass 

Im Unter-Elsass ist die Sieben-Tage-Inzidenz, also der Wert, der angibt, wie viele Menschen sich - bezogen auf 100.000 Einwohner – innerhalb einer Woche neu mit dem Corona-Virus infiziert haben, zwar gesunken; in Straßburg dagegen aber deutlich gestiegen. Im Departement wurden am 22. und 23. September 242 neue Infektionen registriert. 2,7 Prozent der innerhalb von sieben Tagen erfolgten Tests waren positiv; die Zahl der Teststationen wurde inzwischen auf 91 erhöht.
Im Unter-Elsass liegen 66 Menschen, bei denen die Corona-Infektion einen schweren Verlauf genommen hat, im Krankenhaus; zehn davon auf der Intensivstation.

Generelle Maskenpflicht in Straßburg

Die Maskenpflicht gilt auf der anderen Seite des Rheins in der Tram, auf Bahnsteigen, in Innenräumen öffentlicher Gebäude und überall im öffentlichen Raum auch im Freien. Von der Pflicht, eine Maske zu tragen, sind nur Kinder unter elf Jahren ausgenommen sowie Sporttreibende oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Wer gegen die Maskenpflicht in Straßburg verstößt, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.