Nach Ermittlungen
Festnahme nach Serie von Zigarettenautomatendiebstählen

Foto: Symbolbild rek

Ortenau (st). Im Zeitraum zwischen Juni und Mitte September kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg zu insgesamt zwölf Diebstählen von Zigarettenautomaten sowie zu zwei weiteren Versuchen. Den Ermittlern der Kriminalpolizei Offenburg ist es nun in enger Zusammenarbeit mit den französischen Behörden gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Das teilen das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit.

31-Jähriger im Fokus

Der bereits im Fokus stehende 31-Jährige konnte bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am 20. September durch Beamte der Police Nationale in Straßburg festgenommen werden. Bei der Überprüfung wurde im Kofferraum des vom Beschuldigten geführten Fahrzeugs ein Zigarettenautomat aufgefunden und sichergestellt. Die umgehend erfolgten Ermittlungen brachten ans Tageslicht, dass der Automat kurz vor der Verkehrskontrolle in der Robert-Koch-Straße in Kehl entwendet worden war.

Insgesamt 14 Taten

Dem 31-Jährige werden im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg insgesamt 14 gemeinschaftlich mit verschiedenen weiteren Personen begangene Zigarettenautomatendiebstähle angelastet, in zwölf Fällen kann von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen werden. Ferner steht der Festgenommene im Verdacht, am 30. August in einen Discounter in der Heinrich-Hertz-Straße in Offenburg eingebrochen zu sein.

Während sich der sich beim Entwenden der Automaten angerichtete Sachschaden auf etwa 35.000 Euro summiert, liegt der Wert der Diebesbeute im Bereich von über 10.000 Euro.

Der Festgenommene befindet sich aktuell in einer französischen Justizvollzugsanstalt. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat unter anderem wegen schweren Bandesdiebstahls in zwölf Fällen beim zuständigen Haftrichter den Erlass eines Europäischen Haftbefehls gegen den 31-Jährigen beantragt, um seine Auslieferung nach Verbüßung der in Frankreich vollstreckten Strafe zu ermöglichen. Die Ermittlungen zu den Mittätern des Beschuldigten dauern an.

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